«Haftomat» für Untersuchungshäftlinge?

Kritik an Luzerner Gericht

August: Luzerner Strafverteidiger kritisieren in der «WoZ» die Justiz. Sie bemängeln, dass die Luzerner Staatsanwälte seit der Einführung der neuen Strafprozessordnung standardmässig drei Monate Untersuchungshaft beantragten. (Bild: mbe.)

Luzerner Strafverteidiger kritisieren die Justiz. Sie bemängeln, dass die Luzerner Staatsanwälte seit der Einführung der neuen Strafprozessordnung standardmässig drei Monate Untersuchungshaft beantragten. Diese Anträge würde vom Zwangsmassnahmengericht (ZMG) «durchgewinkt». In Fachkreisen kursiert dafür bereits der Begriff vom «Haftomat». Das ZMG wehrt sich. Doch die Statistik belegt den Trend zu längerer Untersuchungshaft.

Stefan Weiss, Leiter des Luzerner Justizvollzugs, spricht in einem Beitrag der Wochen-Zeitung (WoZ) von einem «Ressourcenproblem» in den Gefängnissen. Dieses Problem sei jedoch selbstverschuldet, argumentiert der Luzerner Strafverteidiger Heinz Ottiger. «Wenn die Untersuchungsbehörden weniger Personen in U-Haft setzen würden und das Vollzugspersonal weniger beschäftigten, hätten sie auch mehr Ressourcen», sagt er.

Denn: «Seit Einführung der neuen Strafprozessordnung beantragen die Staatsanwälte bei U-Haft standardmässig eine dreimonatige Dauer und kommen damit beim Zwangsmassnahmengericht in der Regel problemlos durch. Bereits kursiert das geflügelte Wort vom Luzerner ‚Haftomat’».

Gericht kontert Kritik

Diese Kritik will das Zwangsmassnahmengericht in Kriens nicht auf sich sitzen lassen. «Die Staatsanwaltschaft stellt differenzierte Haftanträge: Solche die beispielsweise auf drei Monate, einen Monat oder auch 10 Tage lauten, oder auch auf Anordnung von Ersatzmassnahmen wie Meldepflichten, Kontaktverbote etc.», teilt der Luzerner Zwangsmassnahmenrichter und Gerichtspräsident Peter Meuli gegenüber zentral+ mit. «Zudem ist die Staatsanwaltschaft gehalten, eine beschuldigte Person unverzüglich freizulassen, wenn keine Haftgründe mehr bestehen, selbst wenn die vom Zwangsmassnahmengericht angeordnete maximale Haftdauer noch nicht abgelaufen ist.»

Sei die beantragte Dauer der Haft übermässig, werde eine kürzere Haftfrist angeordnet, welche stets als Maximalfrist gelte, argumentiert Meuli. «Gibt es mildere Massnahmen als Haft, werden durch das Gericht die milderen Massnahmen angeordnet», sagt Meuli. Eine beschuldigte Person könne ausserdem jederzeit ein Haftentlassungsgesuch stellen, das innert kurzer Frist beurteilt werden müsse.

Für Heinz Ottiger ist das Theorie. «Ersatzmassnahmen sind sehr selten», sagt er.

«Auch Vollzugs- und Ausschaffungshäftlinge»

Tatsache ist: Nach der Romandie und dem Tessin mit ihren bekannten Missständen hat die Innerschweiz laut der Juristen-Fachzeitschrift «plädoyer» mit 100 Prozent eine der höchsten Gefängnisbelegungen der Deutschschweiz. Trägt das Zwangsmassnahmengericht mit der grosszügigen Bewilligung von Untersuchungshaft zu noch stärker überfüllten Gefängnissen bei, wie Ottiger argumentiert?
«Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage», sagt Peter Meuli. Er weist darauf hin, dass in den Gefängnissen neben Untersuchungshäftlingen auch Häftlinge im Strafvollzug und Ausschaffungshäftlinge unterbracht seien. Meuli: «In den beiden letztgenannten Fällen wird die Haft nicht von uns angeordnet, und das Zwangsmassnahmengericht hat gar keinen Einfluss auf die Belegung.»

Statistiken der Staatanwaltschaft bestätigt Trend

Ein Blick in die Jahresstatistiken der Staatsanwaltschaft zeigt, dass die Zahl der Untersuchungshäftlinge nach einem  starken Rückgang 2011 in den Folgejahren wieder gestiegen ist. Im ersten Jahr nach Einführung des Zwangsmassnahmengerichts 2010 sank die Zahl der U-Häftlinge um 40 Prozent. 489 Personen waren es 2010, im Folgejahr nur noch 298. Die Staatsanwaltschaft führte die massive Reduktion auf die Umsetzung der neuen Strafprozessordnung zurück. Laut Bericht ordnete das neue Zwangsmassnahmengericht statt U-Haft viele Zwangsmassnahmen an (Meldepflicht bei Behörden, Hinterlegung einer Kaution, Einziehung Papiere etc.)

2012 stieg die Zahl der Untersuchungshäftlinge wieder auf 355. Das ZMG lehnte ausserdem laut Bericht keinen einzigen Haftantrag der Staatsanwaltschaft ab.  Zudem wurden ein Rekordwert von 61 Personen von 91 bis 180 Tage in Untersuchungshaft gehalten; eine Bestätigung der Aussage Heinz Ottigers, dass die U-Haft oft mindestens drei Monate oder mehr beträgt.

2013 sank die Zahl der U-Häftlinge zwar wieder auf 259 Personen. Doch auch 2013 lehnte das ZMG keinen einzigen Antrag auf U-Haft ab.

U-Haft generell länger

Die Statistik zeigt auch: Die Dauer der U-Haft ist ingesamt angestiegen. 2010 konnte die Dauer laut Staatanwaltschaft für 73 Prozent der betroffenen Personen unter 30 Tagen gehalten werden. 2011 sank diese Zahl auf 47 Prozent, 2012 betrug sie 51 und 2013 43 Prozent. Die kurze Dauer ist also die Ausnahme.

Das Zwangsmassnahmengericht erklärt dazu, die Dauer und Anzahl der Haftanordnungen hänge immer mit der Kriminalität zusammen. «Langzeithäftlinge, bei Schwerstdelikten, können die Statistik zudem erheblich beeinflussen», sagt Gerichtspräsident Peter Meuli. Heisst das, Luzern wurde generell krimineller? Dem widerspricht die Luzerner Strafverteidigerin Rita Gettkowski: «Die Kriminalität hat nicht massiv zugenommen im Kanton Luzern.»

Ottiger: «Näher bei Strafverfolgungsbehörden»

Vor 2010, unter der alten Strafprozessordnung, ordneten die Untersuchungsbehörden die U-Haft an – und führten gleichzeitig die Untersuchung. Mit dem ZMG sollte eine unabhängige Instanz darüber entscheiden. Damit sollten die Rechte der Inhaftierten gestärkt werden, für welche bis zu einer Anklageerhebung die Unschuldsvermutung gilt.

Heinz Ottiger begrüsst im Prinzip das neu geschaffene ZMG. «Doch mit der Einführung der  Institution ist noch nichts gewonnen. Die Richter, die dort entscheiden, müssen zuerst ihre eigene Praxis entwickeln», sagt Ottiger. Nicht die Strafverfolgung müsse im Vordergrund stehen, sondern der freiheitliche Rechtsstaat.

«Die heutige Praxis ist für mich ein Zeichen, dass sich die Praxis näher an den Strafverfolgungsbehörden orientiert als an den Rechten der Beschuldigten laut Europäischer Menschenrechtskonvention.» Staatanwälte seien manchmal selbst überrascht, wie schnell ein Antrag bewilligt werde.

«Der Amtsstatthalter wusste früher genau, wieviele Leute in Untersuchungshaft sitzen, wenn er ins Wochenende ging, und fühlte sich verantwortlich.» Heute sei das delegiert an eine andere Instanz. «Mein Eindruck ist, dass Staatanwälte öfters einmal einen Antrag auf drei Monate Untersuchungshaft stellen, damit sie nicht sofort ein weiteres Verlängerungsgesuch stellen müssen», sagt Ottiger.

Und manchmal seien die Staatsanwälte sogar milder als die Zwangsmassnahmenrichter. «Ich habe auch schon erlebt, dass ein psychisch kranker Beschuldigter durch den Staatsanwalt freigelassen wurde, nachdem das Gericht gleichentags die U-Haft anordnete – dies im Wissen um die Krankheit.»

Weitere Strafverteidiger üben Kritik

Ottinger ist nicht der einzige amtliche Strafverteidiger, der die lange Untersuchungshaft kritisiert. Rita Gettkowski bestätigt dies. «In der Regel beantragt der Staatsanwalt drei Monate und das Zwangsmassnahmengericht ordnet diese an», sagt sie. Ihr Eindruck sei ebenfalls, dass diese Entwicklung mit der Einführung des ZMG 2010 begonnen hat. «Eine Untersuchungshaft von einigen Tagen oder Wochen habe ich noch nie erlebt», sagt Gettkowski.

Natürlich gebe es auch Fälle, wo eine längere U-Haft gerechtfertigt sei: Bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, grossen Drogendelikten oder mehrfachen Einbrüchen. «In solchen Fällen dauern diese Untersuchungen in der Regel länger als drei Monate.»

«Gericht ist nicht sehr mutig»

Gettkowski fügt hinzu, dass die Zunahme der Untersuchungshaft-Dauer nur ein Kritikpunkt ist. «In manchen Fällen sind die Haftgründe aus Sicht der Verteidigung gar nicht gegeben. Erfahrungsgemäss verhält sich das Zwangsmassnahmengericht nicht sehr mutig in solchen Fällen. Man lässt also eher jemand in U-Haft, als dass man ihn freilässt.»

Die Juristin nennt ein Beispiel: Sie verteidigte einen Täter, dem durch DNA-Proben Einbrüche nachgewiesen werden konnten. Diese lagen bereits drei bis vier Jahre zurück. Bei dem Mann wurde U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet (weil er zum Beispiel Beweise vernichten oder Mittäter beeinflussen könnte). «Den Sinn konnte ich überhaupt nicht nachvollziehen, nach einer so langen Zeit», sagt Gettkowski.

Den Begriff «Haftomat» hat übrigens kein Luzerner, sondern der Zürcher Staatsanwalt Andrej Gnehm erfunden. «An einer Weiterbildung habe ich dieses geflügelte Wort einmal gebraucht für den Automatismus, mit dem früher der Grossteil der Haftanträge bewilligt wurde. Das bezog sich auf den Kanton Zürich», sagt Gnehm zentral+. «Seit der Einführung des Zwangsmassnahmengerichts wird bei uns eher einmal ein Haftantrag der Staatanwaltschaft abgelehnt.»

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