Versuchte Tötung aus Eifersucht

Kriminalgericht Luzern schickt Messerstecher ins Gefängnis

Das Kriminalgericht Luzern ist überzeugt, dass der Portugiese seine Frau umbringen wollte. (Bild: ber)

Ein Mann hat in Luzern 2016 mehrfach mit einem 21 Zentimeter langen Messer auf seine Ehefrau eingestochen. Nun wird er verurteilt. Das Kriminalgericht ist überzeugt, dass er seine Frau aus Eifersucht töten wollte.

Wenn er sie nicht mehr haben konnte, sollte auch kein anderer sie haben. Ein Portugiese hat 2016 versucht, seine Ehefrau umzubringen (zentralplus berichtete). Davon ist das Kriminalgericht Luzern überzeugt. Es verurteilt den Mann zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten – wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Nötigung, Drohung und Freiheitsberaubung. Zusätzlich wird der Mann mit einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 20'400 Franken bestraft.

Seiner Ex-Frau muss der heute 51-Jährige eine Genugtuung in der Höhe von 20'000 Franken bezahlen, wie das Gericht weiter entschied. Freigesprochen wird der Mann von den Vorwürfen, seine Frau und deren beste Freundin schon früher bedroht zu haben.

Er mochte es nicht, wenn sie feiern ging

Hintergrund der Verurteilung ist ein brutaler Angriff. Er erfolgte, als die Frau sich im Mai 2016 von ihrem Mann trennen wollte. Die Ehe soll schon zuvor von häuslicher Gewalt und dem Kontrollwahn durch den Beschuldigten geprägt gewesen sein. Es sah es nicht gern, wenn die Frau von seiner Seite wich und mit ihrer Freundin um die Häuser zog, wie er gegenüber der Polizei einräumte.

Als die Frau einen neuen Mann kennenlernte, verliess sie ihren Angetrauten. Sie war schwanger und wollte sich mit ihrem Freund ein neues Leben aufbauen. An jenem verhängnisvollen Tag im Mai sollte es zu einer letzten Aussprache in der gemeinsamen Wohnung kommen.

Kaum war die Schwester weg, stürzte er sich auf sie

Die Frau liess sich aus Sicherheitsgründen von ihrer Schwester zum Gespräch begleiten. Doch als diese den beiden kurz den Rücken zuwandte, stürzte sich der Ehemann auf seine Frau und stach mehrfach mit einem 21 Zentimeter langen Messer auf sie ein.

Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an den Händen und Armen. Der Schwester gelang es schliesslich mit aller Kraft, den Angreifer von der Frau runterzureissen. Er versuchte in der Folge, sich mit einem Stich ins Herz selber das Leben zu nehmen.

Verteidiger kündigte Weiterzug an

Die Verteidigung argumentierte in der Gerichtsverhandlung, der Mann habe keine Tötungsabsicht gehabt. Die Verletzungen seien primär durch die Gegenwehr des Opfers entstanden. Der Staatsanwalt hingegen ist davon überzeugt, dass die Ehefrau sterben sollte: «Es handelt sich um ein typisches Beziehungsdelikt, dessen Ursache in einem gekränkten Ego zu finden ist.»

Das Gericht folgt nun weitgehend der Argumentation der Anklage, reduziert die geforderte Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren aber deutlich. Was der Grund dafür ist, wird aus dem begründeten Urteil hervorgehen. Dieses steht allerdings noch aus. Der Entscheid ist denn auch noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger hatte bereits in der Verhandlug angekündigt, einen allfälligen Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung anzufechten. Wenn es dabei bleibt, wird sich als nächstes das Kantonsgericht Luzern mit dem Fall beschäftigen.

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