So geht man künftig mit Nebeneinkünften um

Krienser Gemeinderat macht konkreten Vorschlag in der Lohndebatte

Der Krienser Gemeinderat (v. l. n. r.): Lothar Sidler, Cyrill Wiget, Franco Faé, Judith Luthiger-Senn, Guido Solari (Gemeindeschreiber) und Matthias Senn.

(Bild: Gemeinde Kriens)

Wie soll in Kriens geregelt werden, wie die Mitglieder des Gemeinderates mit Einkünften aus nebenberuflichen Mandaten umzugehen haben? Der Gemeinderat hat zum ersten Mal eine Lösung für die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenerwerb von Gemeinderatsmitgliedern erarbeitet. 

Im vergangenen September hat der Krienser Einwohnerrat eine Initiative der SVP gutgeheissen, welche den Lohn der Gemeinderatsmitglieder bei einem 80-Prozent-Pensum auf maximal 160‘000 Franken reduziert. Der Gemeinderat hatte sich damals mit der Lohnreduktion einverstanden erklärt und schlug dem Einwohnerrat vor, die Initiative anzunehmen. Gleichzeitig kommunizierte er einen Entscheid, den er im Zusammenhang mit der Departementsreform gefällt hatte.

Mit diesem Entscheid regelte er den Umgang mit Entschädigungen der Gemeinderatsmitglieder für nebenberufliche Mandate. Diese Information hatte weitere Vorstösse der Grünen und der SVP zur Folge, die der Gemeinderat jetzt an der März-Sitzung des Einwohnerrates abschliessend behandeln möchte, um danach wieder alle Energien für die Regierungstätigkeit frei zu haben, wie er diesen Freitag mitteilt.

Kein zu starker Eingriff in persönliche Freiheit

In seiner Beantwortung weist der Krienser Gemeinderat erneut darauf hin, dass seit der Departementsreform alle Mitglieder über ein Pensum von 80 Prozent verfügen. Was die Gemeinderatsmitglieder in den restlichen 20 Prozent ihrer Arbeitszeit machen, sei ihnen selber überlassen, solange diese Tätigkeit nicht im Konflikt stehe mit ihrer Aufgabe als Mitglied des Gemeinderates. Vorschriften, die diese zusätzlichen 20 Prozent betreffen, würden in die persönliche Freiheit der Gemeinderatsmitglieder eingreifen und wären damit auch juristisch nicht zu vertreten. Deshalb lehnt der Gemeinderat eine zu weit gehende Regelung ab. Das vom Einwohnerrat überwiesene Postulat Tschümperlin (Grüne) wollte erreichen, dass der Gemeinderat die nebenberuflichen Mandate mit einem nach oben begrenzten Betrag einschränken müsse.

Der Gemeinderat legt nun seinerseits eigenen Vorschlag auf den Tisch. Darin lehnt er die im Postulat Tschümperlin geforderte Beschränkung auf einen bestimmten Maximalbetrag zwar ab. Er zeigt aber in einem eigenen Vorschlag auf, wie dem Grundanliegen des Einwohnerrates trotzdem Rechnung getragen werden könne. Er hat für den Umgang mit den Entschädigungen ein differenziertes und ausgereiftes Modell erarbeitet. Dieses stellt – von Namen und Personen losgelöst – für die Entschädigung einer freiwilligen Tätigkeit von Gemeinderatsmitgliedern in Institutionen und Organisationen klare und verständliche Regeln auf.

Mit dem Bericht zum Postulat unterbreitet der Gemeinderat dem Parlament jetzt den Vorschlag, der unter Vorbehalt einer Übergangslösung per sofort in Kraft tritt. Darüber hinaus soll diese im Sinne der Fairness unter den Gemeinderatsmitgliedern auch ausgleichend wirken. Eine Bestandesaufnahme hat nämlich gezeigt, dass freiwillige gemeinderätliche Engagements ausserhalb der eigentlichen Arbeit im Gemeinderat Kriens sehr unterschiedlich entschädigt werden. Dies soll jetzt ausgeglichen werden.

«Hauptberuflich» und «nebenberuflich»

Der Vorschlag des Gemeinderates sieht vor, dass politische Ämter und Mandate differenziert betrachtet und folglich der Umgang mit den Entschädigungen auch differenziert geregelt werden soll.

Mandate, die Gemeinderatsmitglieder in direktem Zusammenhang mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit innehaben (und für die sie in der Regel vom Einwohnerrat oder Gemeinderat auch offiziell entsendet sind), sind demnach anders zu beurteilen als Aufgaben, die damit nicht direkt zusammenhängen. Diese «nebenberuflichen» Engagements würden nämlich in den restlichen 20% Arbeitszeit erledigt, während «hauptberufliche» Engagements in der ordentlichen Arbeitszeit erledigt werden.

Der Gemeinderat schlägt nun vor, Entschädigungen aus «hauptberuflichen» Engagements vollumfänglich der Gemeindekasse zukommen zu lassen, weil die Gemeinderatsmitglieder für diese Arbeitszeit ja in ihrem 80- Prozent-Pensum entschädigt seien. Dies gilt auch für die Mitarbeit in jenen Gremien, in denen der Gemeinderat etwa aus statutarischen Gründen einen festen Sitz hat.

Entschädigungen aus freiwilligen Mandaten einer «nebenberuflichen» Tätigkeit jedoch sollen zu mindestens 60 Prozent beim jeweiligen Mitglied des Gemeinderates bleiben, weil diese dafür auch ihre im Rahmen des Gemeinderatsmandates nicht entschädigte Zeit einsetzen. Die restlichen 40 Prozent fliessen in einen Entschädigungspool, mit dem Mitglieder des Gemeinderates für Mandate entschädigt werden können, die entweder nur geringfügig oder gar nicht entschädigt sind. Der Gemeinderat möchte damit auch solche Aufgaben aufwerten und zusätzlich attraktivieren. 

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