Die Swisscom will Ausbau den vorantreiben

Kriens: Trotz Sistierung Gesuche für 5G-Antennen eingereicht

Die Umrüstung von Antennen auf die neue 5G-Technologie sorgt in Kriens weiter für Unmut. (Bild: zvg)

Die Stadt Kriens will bis auf Weiteres keine 5G-Antennen bewilligen. Dennoch hat die Swisscom Baugesuche für zwei weitere Anlagen eingereicht. Brisant: Mit seiner Haltung begibt sich der Stadtrat rechtlich auf heikles Terrain.

Die Stadt Kriens stellt Gesuche für 5G-Antennen so lange zurück, bis der Bund die nötigen Vollzugshilfen und Messempfehlungen veröffentlicht. Ohne diese Grundlage seien die Anlagen nach deren Bau nicht auf ihre Strahlenwerte kontrollierbar. Dies schrieb der Stadtrat im Februar in der Antwort auf einen SP-Vorstoss im Einwohnerrat (zentralplus berichtete).

Trotzdem hat die Swisscom zwei Gesuche für die Umrüstung der bestehenden Antennen auf dem neuen Feuerwehrgebäude an der Obernauerstrasse sowie auf der alten Telefonzentrale an der Emanuel-Müller-Strasse eingereicht. Das sorgt bei Anwohnern für Unverständnis, wie sie in einem Rundmail schreiben, das der «Luzerner Zeitung» vorliegt.

Anwohner vermissen klare Ansage des Stadtrates

«Der Stadtrat hätte die Mobilfunkanbieter informieren können, dass keine weiteren Gesuche bewilligt werden und demnach sinnvollerweise keine Gesuche eingereicht werden sollten oder können», führt 5G-Gegner Ueli Schällebaum gegenüber der Zeitung aus.

Denn vor den Wahlen habe sich die Exekutive noch in aller Klarheit gegen die «bundesbernischen Unklarheiten» eingesetzt. «Von dieser Vehemenz auch gegenüber den Mobilfunkanbietern scheint wenig übrig geblieben zu sein. Sonst wären mühsame und kostspielige Einspracheverfahren vorderhand überflüssig», so Schällebaum.

Haltung des Stadtrates ist rechtlich heikel

Weshalb konnten die Baugesuche also trotzdem eingereicht werden? «Der Stadtrat sistiert die Entscheide über Baugesuche – aber nicht die Verfahren», lässt sich Bauvorsteher Matthias Senn in der «LZ» zitieren. Weiter sei die Verwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet, Baugesuche umgehend öffentlich aufzuschalten, sofern diese alle Bedingungen erfüllen.

Das Einreichen von Gesuchen allein könne der Stadtrat nicht verhindern. Entscheide werden laut Senn aber weiterhin erst dann gefällt, wenn die Messkriterien des Bundes vorliegen. Für diese Haltung könne man allenfalls sogar gerügt werden, sagt Senn. Man gehe damit ein rechtliches Risiko ein, falls Mobilfunkanbieter das Vorgehen nicht akzeptieren sollten.

Und was sagt die Swisscom dazu? Die Gesuche habe man wegen des Versorgungsauftrages eingereicht: «Wir sind vom Bund verpflichtet, ein 5G-Netz aufzubauen», lässt sich Mediensprecher Armin Schädeli zitieren. Ausserdem würde eine Aussetzung der Bewilligunsverfahren auch die Einführung der 4G-Technologie benachteiligen.

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