Kriens sucht Ersatz für Paul Winiker

Nach der Wahl von Paul Winiker in den Regierungsrat entsteht in Kriens eine Lücke im Gemeinderat. Nun hat die Gemeinde eine Ersatzwahl beschlossen.

Paul Winiker wurde am Sonntag in den Luzerner Regierungsrat gewählt und muss dafür sein Amt als Gemeindepräsident und Finanzchef von Kriens abgeben. Für die hinterlassene Lücke wird Kriens nun Neuwahlen ansetzen.

Datum für Ersatzwahl steht fest

«Der Kriener Gemeinderat hatte sich bereits im Vorfeld mit dem Vorgehen beschäftigt, was bei einer Wahl von Paul Winiker in den Regierungsrat und dessen Amtsantritt per anfangs Juli zu tun sei», heisst es seitens der Gemeinde Kriens. Nach der rechtlichen Prüfung verschiedener Varianten und Szenarien steht nun fest, dass die Krienser Stimmberechtigten die Ersatzwahl am 23. August vornehmen werden. Wird ein zweiter Wahlgang nötig, wäre dieser auf den 27. September festgelegt.

Die Krienser Parteien haben jetzt bis zum 6. Juli Zeit, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Zu wählen ist zunächst ein fünftes Mitglied des Gemeinderates. Ein Mitglied des Gremiums (vier bisherige sowie das neue Mitglied) muss zudem ins Amt des Gemeindepräsidiums gewählt werden. «Diese Evaluierungsphase der Parteien beginnt am heutigen Tag mit dem formellen Aushang der Wahlanordnung», teilt der Gemeinderat mit. Am ersten möglichen Abstimmungstermin nach den Sommerferien wird dann die Wahl erfolgen.

Stellvertretungen bereits geregelt

Der Amtsantritt für das neue Mitglied erfolgt danach schnellstmöglich, «wobei dies abhängig ist von der arbeitsrechtlichen Situation des neuen Mitgliedes.» Die Übergangsfrist zwischen dem Weggang von Paul Winiker per 30. Juni und dem Amtsantritt des neuen Gemeinderats-Mitgliedes will der Krienser Gemeinderat mit der ordentlichen Stellvertretungslösung überbrücken. So wird Vizepräsident Cyrill Wiget die Sitzungen des Gemeinderates und das Präsidialdepartement leiten. Sozialvorsteher Lothar Sidler ist während der Vakanz für die Finanzen zuständig.

Nicht stattfinden würde die Wahl an der Urne nur dann, wenn pro Amt (ein Mitglied des Gemeinderates, Gemeindepräsidium) nicht mehr als eine Kandidatur eingereicht wird. In diesem Fall wäre für das letzte Jahr der laufenden Legislatur eine stille Wahl möglich.

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