Unterschiedliche Regeln in den Kantonen

Kosten für ÖV-Abo kannst Du in Luzern trotz Homeoffice steuerlich absetzen

Die Corona-Pandemie wird sich auch auf die Abzüge in der Steuererklärung auswirken. (Bild: Unsplash)

Wegen der Pandemie arbeiteten letztes Jahr viele Menschen von zu Hause aus. Trotzdem können Luzernerinnen die Kosten für ÖV-Abo in der Steuererklärung angeben.

Die Steuerbehörden der Kanton gehen unterschiedlich mit den Abzügen im Corona-Jahr um, wie der «Beobachter» berichtet. In den Kantonen Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn und Zürich dürfen die Angestellten die Berufskosten, Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort und die Verpflegungskosten bei den Steuern abziehen, wie sie ohne Covid-19 angefallen wären.

Die Arbeitstage zu Hause würden behandelt, als wären Sie im Büro gewesen. Im Gegenzug können die gemäss dem «Beobachter» keine Homeoffice-Kosten abziehen, etwa für ein Arbeitszimmer.

Noch sei offen, wie andere Kantone diese Fragen regeln werden. Zumindest der Kanton Bern geht noch weiter und lässt steuerliche Abzüge fürs Auto zu, wenn wegen der Pandemie nicht der öffentliche Verkehr benutzt werden konnte.

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