Bewilligungspraxis in Zug widerspricht Bundesrecht

Kosten für Demos abgewälzt: Zuger Regierung rudert im Eiltempo zurück

Ein Teil der Demonstrantinnen benutzte am Aktionstag vom 14. Juni die Strasse. (Bild: Val)

Eine abgesagte Mahnwache, ein Strafverfahren wegen «andauernden Klingelns» an einer Velo-Demo und eine Busse für die Organisatorinnen des Frauenstreiks. Der Umgang der Zuger Polizei mit politischen Grundrechten sorgt für politischen Zündstoff. Jetzt gelobt die Regierung Besserung.

Im Kanton Zug zeichnet sich eine Änderung der Bewilligungspraxis für Demonstrationen ab. Diese Anpassung des Gesetzes an geltendes Bundesrecht sollte eigentlich selbstverständlich sein. In Zug jedoch waren eine Reihe von Vorfällen und viel politischer Druck nötig, um sie einzuleiten.

Der Auslöser war wohl eine Mahnwache, die als Zeichen der Solidarität mit den Kriegsopfern Syriens letzten Herbst hätte stattfinden sollen. Sie wurde in Zug nicht bewilligt. Die Zuger Polizei begründete ihre Absage damit, dass es üblich sei, solche Veranstaltungen «mit Konfliktpotenzial» deutlich früher, «rund zu zwei Monate im Voraus», anzumelden (zentralplus berichtete).

Dieser Eingriff in die Grundrechte ist längst zu einem Politikum geworden. Zumal es beispielweise in Luzern möglich ist, binnen weniger Stunden an eine Bewilligung für eine spontane Kundgebung zu kommen (zentralplus berichtete).

Die Behörden wurden politisch harsch kritisiert – und die Diskussion nahm in den folgenden Monaten zunehmend Fahrt auf. So wurde bekannt, dass die Organisatorinnen des Frauenstreiks im Juni eine Busse von 650 Franken bezahlen mussten, weil Teilnehmerinnen kurzzeitig auf der Strasse statt auf dem Trottoir gingen (zentralplus berichtete).

Kurz darauf kam ans Licht, dass auch gegen die Organisatorinnen einer Velo-Demo ein Strafverfahren eingeleitet worden war – wegen unerlaubten Klingelns. Dieses Verfahren wurde in der Zwischenzeit eingestellt (zentralplus berichtete).

Seltene Einigkeit im Parlament

Die Vorfälle veranlassten Kantonsräte von SVP über die ALG bis hin zur Juso dazu, gemeinsam eine Interpellation einzureichen. Wie es denn nun um die Ausübung demokratischer Grundrechte im Kanton Zug stehe, wollten sie wissen.

Jetzt liegt die Antwort der Regierung vor. Sie räumt ein, dass die Absage der Mahnwache ein Fehler gewesen ist. Man habe sich für eine «zu vorsichtige Variante» entschieden. «Rückblickend, im Wissen um die Sicherheitslage am betreffenden Abend, zieht die Zuger Polizei den Schluss, dass die Mahnwache hätte stattfinden können», schreibt die Regierung.

Der Sicherheitsdirektor persönlich wird nun einbezogen

Von zwei Wochen Vorlauf, um an eine Bewilligung zu kommen, ist nun keine Rede mehr. «Es ist im Kanton Zug grundsätzlich immer möglich, auf aktuelle Ereignisse mit friedlichen, gewaltfreien öffentlichen Kundgebungen zu reagieren», versichert stattdessen die Regierung.

Aufgrund des Vorfalls wurden die Abläufe bei der Bewilligung von Demonstrationen angepasst. Bisher konnte in kurzfristigen Fällen der diensthabende Fachoffizier entscheiden, ob eine Kundgebung stattfinden kann oder nicht. «Neu haben wir in diesen nicht-alltäglichen Fällen ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt», erklärt Sicherheitsdirektor Beat Villiger. Das heisst: Der Kommandant und allenfalls der Sicherheitsdirektor selber werden in den Entscheid miteinbezogen.

Zahlen für Sicherheitsdienst? Das ist nicht rechtens

Eine zweite wichtige Anpassung betrifft die Kostenüberwälzung im Zusammenhang mit Demonstrationen. Um die Erlaubnis zu erhalten, die Strasse zu benützen, mussten Organisatorinnen von Demonstrationen bislang einen privaten Sicherheitsdienst engagieren und ihn selber bezahlen. Das ist nicht bundesrechtskonform.

«Wir wollen und müssen das Bundesrecht einhalten.»

Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger

Das Bundesgericht hat in einem ähnlichen Fall in St. Gallen explizit festgehalten, dass der Einsatz von Polizisten zur Verkehrsregelung nicht den Organisatoren einer Kundgebung verrechnet werden darf. Zudem gehöre es zu den staatlichen Schutzpflichten, Demonstrierende bei der Ausübung ihrer Grundrechte vor Störungen durch Dritte zu schützen. Auch dafür dürfen ihnen keine Kosten auferlegt werden. Zulässig ist allenfalls eine bescheidene Kanzleigebühr für die Bewilligung – in der Höhe von maximal 100 Franken.

Wie aus der Antwort der Regierung hervorgeht, hat die Zuger Polizei aufgrund des Urteils nun ihre bisherige Bewilligungspraxis überprüft. Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass es nun eine Gesetzesanpassung braucht. «Wir wollen und müssen das Bundesrecht einhalten», sagt dazu Sicherheitsdirektor Beat Villiger.

Bestehendes Gesetz wird ab sofort nicht mehr angewandt

Man bereite nun eine entsprechende Gesetzesänderung vor. «In der Zwischenzeit werden wir die bestehende Gesetzesgrundlage nicht mehr anwenden und so sofort sicherstellen, dass die Grundrechte eingehalten werden», verspricht Villiger.

Dies ist rechtlich möglich, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Denn St. Gallen hatte zum Zeitpunkt des Entscheides nämlich ebenfalls eine Gesetzesgrundlage, die theoretisch die Erhebung einer Gebühr ermöglicht hatte. «Die entsprechenden Bestimmungen sind aber grundrechtskonform auszulegen und anzuwenden», entschied das Bundesgericht.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Alois Iten
    Alois Iten, 21.04.2020, 14:23 Uhr

    Wird auch Zeit. Spricht ja nicht grad für einen Sicherheitsdirektor, wenn er zulässt, dass seine Polizei wegen einer Fahrradklingel im öffentlichen Raum solche Bussen verteilt. Da gibt es mit all den Lärm-Posern auf zwei und vier Rädern genug andere Kaliber, gegen die nichts unternommen wird. Wie wäre es hier, Herr Villiger, oder ist das für die Zuger Polizei zu anstrengend?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon