Kopftuch-Verbot kann rechtens sein
Der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg hat entschieden, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs unter bestimmten Voraussetzungen verbieten können. Ein Verbot von sichtbaren Ausdrucksformen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Einstellungen am Arbeitsplatz könne rechtens sein, begründeten die Richter ihren Entscheid. Dies, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin der Kundschaft gegenüber ein Bild der Neutralität vermitteln oder Streitigkeiten vermeiden wolle. Eine Kita-Mitarbeiterin und eine Angestellte in einem Drogeriemarkt in Deutschland hatten gegen die Verbote ihrer Arbeitgeber geklagt.
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