Luzerner Kantonalbank reagiert auf Kritik

Konto-Gebühr für Menschen mit Beeinträchtigung «vorläufig sistiert»

Der Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank an der Pilatusstrasse.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die neu eingeführte Gebühr der Luzerner Kantonalbank für die Kontoführung von Menschen mit einem Beistand sorgte für Kritik. Nun wird bekannt: Die LUKB hat die neue Gebühr bereits wieder aufgehoben.

Personen mit einem Beistand sollten bei der Luzerner Kantonalbank neu 120 Franken für die Kontoeröffnung bezahlen sowie ab Juli 5 Franken pro Monat für die Kontoführung – zusätzlich zur normalen Kontoführungsgebühr von 6 Franken pro Monat (zentralplus berichtete).

Der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap ist der Meinung, dass diese Regelung gegen den Grundsatz des Diskriminierungsverbotes verstösst.

Die LUKB erklärt dazu gegenüber der «Luzerner Zeitung», die Eröffnung und Führung von Beistandschaftskonten seien sehr aufwendig und unterstünden einer hohen Sorgfaltspflicht auf Seiten der Bank. Die Gebühr von 120 Franken sei nicht kostendeckend.

Die Bank rechtfertigt die Gebühr – setzt sie aber aus

Bei einer Beistandschaft ist die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) für die Eröffnung der Konten zuständig. Man habe mit den betroffenen Behörden Wege gesucht, die Abläufe für alle Parteien zu einfach und die Kosten tief zu halten, versichert die LUKB weiter.

«Aufgrund der hohen Individualisierung der einzelnen Verträge und der daraus entstehenden Komplexität lassen sich die entsprechenden Prozesse jedoch nach wie vor nicht standardisieren beziehungsweise digitalisieren oder automatisieren», lässt sich LUKB-Sprecher Daniel von Arx zitieren.

In den letzten Tagen hätten aber Gespräche stattgefunden, um Wege zu finden. «Wir sind zuversichtlich, dass wir eine für alle Parteien gangbare Lösung finden werden», so von Arx. Dabei bestätigte von Arx auch, dass die Gebühr «vorläufig sistiert» sei.

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