Konfusion um Badis in Zug

Strandbadpächter muss zusperren, alle andern dürfen wirten

Noch ist es ruhig auf der Schwimminsel bei der Badi Seeliken. (Bild: lob)

Die Umsetzung der jüngsten Covid-Verordnung des Bundesrates treibt auf lokaler Ebene seltsame Blüten. Zum Beispiel am Zuger Seeufer, wo Schwimmen zwar erlaubt ist, aber der Badebetrieb verboten ist. Ausgerechnet jene Badi-Beiz, die den grössten Umsatz macht, muss geschlossen bleiben.

Jogger hatten und haben es gut in der Corona-Krise. Sie müssen lediglich vor ihre Haustür und können in Aktion treten. Schwieriger ist es für Leute, die zum Ausgleich von der Büroarbeit oder aus purem Vergnügen regelmässig Schwimmen gehen.

Die Hallenbäder in der Stadt Zug bleiben für Individualsportler wie auch an andern Orten bis frühestens 8. Juni geschlossen (zentralplus berichtete). Ausgenommen sind der Schulsport, Schwimmschulen und Wassersportvereine mit geeignetem Schutzkonzept.

Nach wenigen Sonnentagen ist der See warm

Doch es gibt einen Ausweg: Den Zugersee, der vor einer Woche schon fast 18 Grad warm war. «Das Baden hat der Bundesrat nicht verboten», sagt Vroni Straub (CSP), die für die Sportanlagen zuständige Stadträtin. Also haben jene Leute, die sich während des Lockdowns auf den Liegewiesen am See getummelt und einen Zeh oder mehr ins Wasser gestreckt haben, völlig legal gehandelt.

«Jedoch untersagt der Bund den Betrieb von Bädern», sagt Straub, die sich mit den unterschiedlichen Gegebenheiten der Zuger Seebadis auseinandersetzen muss. Die sind alle gratis, obwohl die Stadt jährlich mehrere Hundertausend Franken für Unterhalt und Reinigung ausgibt.

Warum manche offen sind – und eine nicht

Und alle sind ein bisschen unterschiedlich, was die Umsetzung der Covid-Verordnung schwierig macht. Zumal die Gastronomie ja bereits den Betrieb wieder aufnehmen durfte. Das betrifft auch vier Zuger Badis, die mit einem «Kiosk» genannten Restaurationsbetrieb ausgestattet sind.

««Der Pächter ist natürlich enttäuscht, akzeptiert aber den Entscheid.»

Vroni Straub, Stadträtin

Erstaunlicherweise durften nur drei von ihnen öffnen: der Kiosk in der Männerbadi Siehbach, jener in der Badi Seeliken und das Beizli in der Badi Trubikon. Das Selbstbedienungsrestaurant im Strandbad Zug muss weiter geschlossen bleiben – mindestens bis 8. Juni. «Der Pächter ist natürlich enttäuscht, akzeptiert aber den Entscheid», sagt Vroni Straub.

Doch wieso die Ungleichheit? «Das Strandbad hat den Charakter eines Freibads», erklärt Straub den Beschluss, die Anlage weiter geschlossen zu halten. «Alle andern sind jedoch eher öffentliche Badeplätze.» Das Strandbad ist neben dem Seebad Trubikon in Oberwil die einzige Stadtzuger Badi, die man verriegeln kann.

Trubikon könnte öffnen, tut es aber nicht

Dort darf jedoch das Beizli öffnen – was bisher allerdings nicht geschehen ist (und auch Badegäste ausgesperrt lässt). Der Geheimtipp am Zugersee hat jeweils nur bei schönem Wetter geöffnet. Die Betreiber haben keinen betriebswirtschaftlichen Druck.

Trubikon wird von einem nicht gewinnorientierten Verein bewirtet. Der Stadtrat hat – um die Belebung der Beiz in der Romantik-Badi in den vergangenen Jahren anzuschieben – bisher auf einen Pachtzins verzichtet. Die Wirte bezahlen deswegen nur Nebenkosten – im Jahr 2018 rund 770 Franken für die Saison.

Seeliken ist die zweitwichtigste Zuger Badi

Anders die grösseren Badis im Stadtzentrum. Der Kiosk im Seeliken bezahlt eine fixe Pacht, ab einer gewissen Verkaufslimite wird eine Umsatzmiete fällig. 2018 war dies der Fall und der Betreiber lieferte der Stadt 30’000 Franken ab.

Der Restaurateur des Strandbads entrichtet 10 Prozent des Umsatzes – was 2018 zirka 50’000 Franken ausmachte. Der Kiosk im Siehbach, der erst seit einem Jahr von einem Junggastronomen geführt wird, profitiert von günstigen Bedingungen, um den Betrieb anzuschieben: Die Pacht beträgt gemäss Auskunft der Stadtverwaltung 3’000 Franken pro Saison plus Nebenkosten.

«Wir wollen mit dem städtischen Corona-Fonds unkompliziert und zielgerichtet helfen.» 

André Wicki, Stadtrat

Wenn die Stadt also das Strandbad-Restaurant geschlossen hält, büsst sie einen Teil des Ertrags ein – muss indes auch weniger für die Badeaufsicht, die Reinigung und den Unterhalt bezahlen.

Formular für Corona-Fonds ist vorbereitet

Für den Pächter des Strandbads gilt erst mal: Alle Verbindlichkeiten bleiben geschuldet, die Rechnungen werden lediglich gestundet. Erst nachträglich kann er Hilfe von der Stadt erbitten.

«Wir wollen mit dem städtischen Corona-Fonds unkompliziert und zielgerichtet helfen», sagt der Zuger Finanzchef André Wicki (SVP). «Schliesslich trägt niemand die Schuld am Auftauchen des Virus.» Geschäfte wie auch Restaurants, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind, könnten sich um Zuwendungen der Stadt bewerben – ein entsprechendes Formular sei bereits vorbereitet.

WC offen, Garderobe zu

Der geplante Corona-Fonds der Stadt Zug soll nach Plänen des Stadtrates mit 10 Millionen Franken alimentiert und vorab Sport- und Kultureinrichtungen zugutekommen. Praktischerweise gehören die Strandbeizli zum Bereich Freizeit- und Sportanlagen. Entschieden ist indes noch nichts – am 2. Juni soll das Stadtparlament darüber befinden. «Danach können wir die Details festlegen», so Wicki.

Bis auf weiteres gilt in Zug: Wer sich an einem Badi-Kiosk einen Aperitif genehmigen will, um den Sonnenuntergang zu geniessen, darf dies. Besucher können aufs WC gehen und in den See hüpfen, müssen sich aber auf der Liegewiese umziehen, da die Garderoben geschlossen bleiben müssen.

Unmöglich ist dies beim Badeplatz Tellenörtli in Oberwil, der bei Familien mit Kindern beliebt ist. Dort sind die Garderoben nicht abschliessbar – ein hölzerner Sichtschutz bewahrt Leute, die sich umziehen, vor neugierigen Blicken. Während des Lockdowns, als der benachbarte WC-Container abgeschlossen war, wurde daher die Umkleidekabine von Gästen zum Pissoir umgenutzt. Wenigstens dieser Unfug hat nun ein Ende.

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