Luzern entscheidet bald über nächste Bildungsfrage

Kommission lehnt Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» ab

Das Komitee bei der Übergabe der Unterschriften.

(Bild: zvg)

Soll das Volk über alle Bildungsreformen das letzte Wort haben? Genau das verlangt eine Initiative im Kanton Luzern. Doch eine Mehrheit der vorberatenden Kommission hält nichts davon.

Die Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangt mehr Kompetenzen für den Kantonsrat und die Stimmberechtigten bei Änderungen von Lehrplänen, Fächern und Wochenstundentafeln. Ein Teil der Initiative verstösst gegen übergeordnetes Recht und wurde von Reto Wyss ungültig erklärt. Die Initianten sind darüber gar nicht glücklich. Sie liessen ein Gutachten durch den renommierten Staatsrechtler Paul Richli erstellen. Dieser kam zum Schluss, dass kein Verstoss gegen gültiges Recht vorliege (zentralplus berichtete).

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) die Botschaft zur Volksinitiative beraten. Die EBKK hat vorgängig eine Delegation des Initiativkomitees, einen externen Rechtsexperten sowie die rechtliche Einschätzung des Bildungs- und Kulturdepartementes angehört. Sie hat sich fundiert mit den einzelnen Initiativteilen auseinandergesetzt und kontrovers diskutiert. 

Initiative ist teilweise ungültig

Die Initiative verlangt eine obligatorische Volksabstimmung bei grundlegenden Lehrplanänderungen sowie eine nachträgliche Abstimmung über alle Lehrpläne seit 2014. Lehrpläne liegen jedoch in der Kompetenz des Regierungsrates. Gegen Regierungsratsbeschlüsse ist von Verfassung wegen kein Referendum möglich. Diese rechtliche Einschätzung des Regierungsrates unterstützt die Kommission.

Bei einem Teil der Initiative hingegen bestehen unterschiedliche Betrachtungsweisen: Die Initiative will die Genehmigung von interkantonalen Vereinbarungen durch den Kantonsrat und mit einem fakultativen Referendum erwirken. Nach Ansicht des Regierungsrates würde diese Änderung der Kompetenzordnung eine Verfassungsinitiative voraussetzen. Ein externer Rechtsexperte ist hingegen der Auffassung, dass dieser Punkt verfassungskonform interpretiert werden kann.

Gültiger Teil der Initiative wird abgelehnt

Die Volksinitiative fordert unter anderem, dass Fächer, Wochenstundentafeln, Struktur- und Modelländerungen im Schulsystem vom Kantonsrat zu genehmigen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Eine Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass sich die jetzige Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Regierungsrat, Kantonsrat und Gemeinden bewährt. Die Möglichkeit eines fakultativen Referendums ist bereits heute möglich. Zudem verpflichtet sich auch der Kanton Luzern dem Bundesverfassungsauftrag zur Harmonisierung des Schulsystems. Eine Kommissionsminderheit unterstützt indes den gültigen Teil des Initiativbegehrens. Die Initiative greife ein wichtiges Thema auf, da durchaus Klärungsbedarf über die Zuständigkeiten im Volksschulbereich bestehe.

Kommission folgt Regierungsantrag

Die Kommission teilt in der Vielzahl sämtliche Einschätzungen des Regierungsrates zum rechtswidrigen Teil. Den gültigen Teil lehnt sie mit grosser Mehrheit ab und folgt somit dem Antrag des Regierungsrates zuhanden des Kantonsrates.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon