Kommission kritisiert Sparprogramm massiv

Ohne Fahrausweis, dafür angetrunken im Baum parkiert. (Bild: zvg )

Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) des Luzerner Kantonsrates kritisiert die Vorlage «Leistungen und Strukturen II». Sie lehnt fünf
der 17 im Projekt enthaltenen Gesetzesänderungen ab.

Die PFK hat die Botschaft B 120 «Projekt Leistungen und Strukturen II» vorberaten. Darin schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat 67 Massnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Kantonshaushalt vor. Das Massnahmenpaket soll dazu beitragen, die Schuldenbremse im Aufgaben- und Finanzplan 2015-2018 zu entlasten. Das Entlastungsvolumen gegenüber dem Finanzplan 2014-2017 beträgt gemäss Botschaft 193,8 Millionen Franken. Auch die Gemeinden sollen 2015-2017 mit rund 110 Millionen Franken entlastet werden. Für die Umsetzung von 17 Massnahmen sind Gesetzesänderungen nötig, welche in der Kompetenz des Kantonsrates liegen.

Die PFK kritisiert Vorlage

Alle Fraktionen in der Kommission haben laut einer Mitteilung Kritik an der Vorlage geübt. Einerseits habe man eine Auseinandersetzung mit den Strukturen vermisst, andererseits hätten Ernüchterung und Unzufriedenheit darüber dominiert, dass die von der kantonsrätlichen Spezialkommission Leistungen und Strukturen II vorgeschlagenen Massnahmen kaum Eingang in die Botschaft gefunden hätten. Die PFK erachtet laut eigenen Angaben das Massnahmenpaket mehrheitlich als unausgewogen, bemängelt die starke Belastung von Schwachen und Behinderten und wirft dem Regierungsrat vor, seine Führungsverantwortung bei diesem Projekt nicht konsequent genug wahrgenommen zu haben. Eine Minderheit der Kommission erkenne keinen Handlungsbedarf bei den Leistungen, sondern orte das Problem der Kantonsfinanzen bei den nicht ausreichenden Einnahmen. Die Mehrheit der PFK lehne im vorliegenden Projekt jedoch Massnahmen ab, die zu einer faktischen Steuererhöhung führen. Hingegen seien Stimmen laut geworden, welche eine grundsätzliche und damit weniger punktuelle Revision des Steuergesetzes wünschen.

Von den 67 Massnahmen wurden laut der Mitteilung lediglich jene 17 Massnahmen beraten, für die eine Gesetzesänderung notwendig ist. Die übrigen 50 Massnahmen, welche in der Kompetenz der Regierung liegen, werden zusammen mit dem Voranschlag 2015 und dem AFP 2015-2018 behandelt.

Die PFK lehnt die folgenden Gesetzesänderungen ab:

– Übertritt ins Kurzzeitgymnasium nach der 2. Sekundarklasse
– Einführung Minimalsteuer bei juristischen Personen
– Neuregelung Abzüge Eigen- und Fremdbetreuung
– Begrenzung Fahrkostenabzug
– Reduktion der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von
  Einkommen

Die PFK unterstützt die folgenden Massnahmen:

– Bewirtschaftung der Lohnzulagen
– Beschränkung der Entschädigung bei unentgeltlicher Rechtspflege in Zivilverfahren mit hohen Streitwerten
– Optimierung der Sekundarschulkreise
– Weiterverrechnung Erlassbeiträge AHV
– Erhöhung Vermögensanrechnung bei den Ergänzungsleistungen
– Ausschreibung Leistungsverträge Asyl, Flüchtlinge und Integration
– Einschränkung der Rückerstattungspflicht des Kantons für die Sozialhilfe an Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen
– Reduktion von Heimplätzen und Förderung von Pflegefamilien im Bereich Kinder und Jugendliche
– Aufnahme SEG-Heime auf Pflegeheimliste
– öffentlicher Verkehr: Kürzung Globalbudget und Plafonierung der Investitionsausgaben
– Neustrukturierung des landwirtschaftlichen Kreditwesens
– Aufhebung der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Vermögen

Der Kantonsrat berät die Vorlage an der Sondersession vom 4. November 2014.

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