Kommission gegen Erlass der Miete

Geschäften, die wegen der Pandemie im Frühling teils schliessen mussten, solle die Miete nicht erlassen werden. Das empfiehlt die vorberatende Rechtskommission des Ständerates. Sie schliesst sich damit der Rechtskommission des Nationalrats an. Im Sommer sprach sich das Parlament noch für einen Miet-Erlass aus. Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter während dreier Monate nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen, wenn sie im Frühling von einer Schliessung oder starken Einschränkungen betroffen waren.

Quelle:swisstxt
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