Der Luzerner Regierung spürt mit ihrem Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) bei einer weiteren Kommission den Gegenwind. Die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) empfiehlt, von zwei Massnahmen abzusehen. Den Gemeinden sollen durch die frühere Übernahme der Sozialhilfedossiers und aufgrund der Ergänzungsleistungen nicht mehr Kosten entstehen.
Der Regierungsrat will, dass die Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen nicht wie bis anhin nach zehn, sondern bereits nach acht Jahren vom Kanton an die Gemeinden übergehen. Die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) will nun, dass darauf verzichtet wird. Es sei aus staatspolitischer Sicht nicht akzeptabel, dass diese Massnahme, die vom Kantonsrat in diesem Jahr bereits einmal abgelehnt worden sei, erneut beantragt werde.
Auch die vom Regierungsrat beantragte Massnahme, dass künftig die Gemeinden die vollen Kosten der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV zu tragen hätten, wird zur Ablehnung empfohlen. Der Verteilschlüssel sei nicht zu ändern, womit die Gemeinden weiterhin 70 und der Kanton 30 Prozent der Kosten zu tragen hätten. Begründet wird die Ablehnung der beantragten Massnahme damit, dass man den Gemeinden keine derart grosse Last aufbürden könne, ohne die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gesamtheitlich anzuschauen.
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