Schock im Zug

Kokainspritze auf dem 1.-Klasse-Sitz verletzt Passagier

Ein Zuger setzte sich im 1.-Klasse-Abteil eine Spritze – und liess sie dann liegen. (Bild: Adobe Stock)

Nichts ahnend hat sich ein Mann im Juli letzten Jahres in ein 1.-Klasse-Abteil gesetzt. Er wollte von Olten nach Baar fahren. Plötzlich spürte er einen Stich im Oberschenkel. Was folgte, war ein ungutes Gefühl und bange Ungewissheit.

Es war kurz vor fünf Uhr Morgens, als der Mann in Olten in den Zug 22815 stieg. Doch ein plötzlicher Stich im linken Oberschenkel machte ihn schlagartig hellwach. Nachdem er aufgeschossen war, erkannte der Passagier, was passiert war: Er hatte sich in eine gebrauchte Spritze gesetzt.

Was geht in so einem Moment in einem Menschen vor? Noch wusste der Mann nicht, was zuvor in der Spritze war. Und auch nicht, ob er sich jetzt mit einer Krankheit infiziert hatte.

Drogenrausch ist keine Entschuldigung

Ermittlungen führen die Staatsanwaltschaft auf die Spur eines 35-jährigen Zugers. Er hatte sich tags zuvor kurz nach 22 Uhr im Zug von Baar in Richtung Sursee die Spritze mit Kokain gesetzt. Als er bei der Stadtbahnhaltestelle Gisikon-Root ausstieg, liess er die Drogenutensilien einfach liegen.

«Unbedacht zurückgelassen» habe er die Spritze, findet die Staatsanwaltschaft. Damit habe er eine Gefahrenquelle geschaffen – und die Verletzung eines anderen Passagiers in Kauf genommen.

Der 35-Jährige stand zu dem Zeitpunkt unter Drogeneinfluss und konnte die Konsequenzen seines Handelns wohl nur eingeschränkt erkennen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das aber keine Entschuldigung. Sie ist der Meinung, dass die Körperverletzung dennoch vermeidbar gewesen wäre.

Stoff für 1200 Franken gekauft

Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, ist der Mann ein «notorischer Drogenkonsument» mit mehreren Vorstrafen. Im Juni diesen Jahres brach er in Hünenberg in ein Büro ein und klaute rund 4300 Franken.

Das Geld gab er für Kokain aus. Für 1200 Franken kaufte er wenige Tage später am Bahnhof in Baar 15 Gramm. Den Stoff rauchte er bei sich zu Hause.

Aufgrund der Vorstrafen kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass eine «unbedingte Strafe notwendig erscheint», um den Mann von weiteren Delikten abzuhalten.

Das Problem mit der Beschaffungskriminalität

Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Und zwar zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken, also 1200 Franken. Zusätzlich muss er noch eine Busse von 500 Franken bezahlen.

Ob der Entscheid den Mann künftig tatsächlich von der Beschaffungskriminalität abhält? Ein Entzug wird seitens der Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht angeordnet. Im Strafbefehl heisst es lediglich, der Zuger habe nach eigenen Angaben zuletzt im Juli Kokain konsumiert.

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