Viel Aufregung – und jede Menge Papierkram

Knatsch um Zuger Heilmittelinspektor: Dutzende Anzeigen, aber nur ein Strafverfahren

Die Stelle des Heilmittelinspektors Ludek Cap wurde inzwischen neu besetzt. (Bild: ber)

Die Zuger Gesundheitsdirektion ist letztes Jahr durchgeschüttelt worden. Nachdem sie den Heilinspektor Ludek Cap freigestellt hatte, zeigte dieser zahlreiche Mitarbeitende und den gesamten Regierungsrat an. Inzwischen sind sämtliche Verfahren abgeschlossen – bis auf eines.

Der Knatsch in der Zuger Gesundheitsdirektion nimmt am 29. Juli 2020 seinen Anfang. In einer Voicemail wird der Zuger Heilmittelinspektor vom Kantonsarzt angewiesen, von einer Inspektion in einer Arztpraxis in Oberägeri abzusehen. Dies «auf ausdrücklichen Wunsch des Gesundheitsdirektors». Als er tags darauf dennoch in der Praxis erscheint, wird er von einer Vertreterin der Gesundheitsdirektion davon abgehalten, die Kontrolle durchzuführen. Eine Woche später macht er eine unangemeldete Inspektion – und stellt zahlreiche Mängel fest (zentralplus berichtete). Noch am gleichen Tag wird er freigestellt.

So zumindest die Version von Ludek Cap. Die Gesundheitsdirektion hat sich nie detailliert zu den Vorwürfen geäussert. Dies auch, weil der Geschasste etliche Mitarbeiter des Kantons mit zahlreichen Strafanzeigen eindeckte. Primär ging es dabei um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs.

Hinter den Kulissen wurden die Beschwerden abgewiesen

Nachdem die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft landeten, wurde es ruhig. Zu laufenden Verfahren gibt diese nämlich keine Auskunft. Bekannt ist, dass die Untersuchungsbehörden in den meisten Fällen entschieden, die Vorwürfe gar nicht erst zu untersuchen. Sie verfügte sogenannte Nichtanhandnahmen, welche Cap gerichtlich anfocht. Wie aber ging die Geschichte weiter?

zentralplus hat nachgefragt. Und erfahren, dass die strafrechtliche Seite des Falles so gut wie abgeschlossen ist. «Die von Ihnen erwähnten Verfahren sind mittlerweile, bis auf eines, rechtskräftig abgeschlossen und wurden nicht an Hand genommen», schreibt Frank Kleiner, Sprecher der Zuger Untersuchungsbehörden auf Anfrage.

Die Tatvorwürfe seien von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug umfassend auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft worden. «Dabei gelangte die Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis, dass die beanzeigten Straftatbestände nicht erfüllt sind. Entsprechend wurden die Anzeigen mit einer Nichtanhandnehmeverfügung erledigt.» 

Einzig ein Strafverfahren gegen den Arzt aus Oberägeri, welchem die besagte Praxis gehörte, ist – ein Jahr nach den Vorkommnissen – noch immer nicht abgeschlossen. «Da es sich wie erwähnt um ein laufendes Verfahren handelt, können wir keine weiteren Details bekannt geben.»

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Salo
    Salo, 21.06.2021, 16:22 Uhr

    Für Anzeigen gegen Amtspersonen müsste halt einfach eine Prüfung durch eine ausserkantonale Stelle erfolgen.

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  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 11.06.2021, 14:41 Uhr

    Dieses letzte Verfahren,wird
    dann offensichtlich auch unter den Teppich gewischt.

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    Fiat Lux, 10.06.2021, 15:11 Uhr

    Irgendwann kommt alles ans Licht.

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    Peter, 10.06.2021, 13:58 Uhr

    Ja gut, wenn der Kantonsarzt seinen Freund vor einer Inspektion bewahrt ist das halt so erlaubt. Es kommt mir aber trotzdem etwas Spanisch vor, dass dann die Generalsekretärin vor der Praxis steht. Ich will eigentlich schon Wissen, warum diese Inspektion nicht stattfinden durfte.

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    Roli Greter, 10.06.2021, 08:51 Uhr

    Welcher Strafbestand war denn erfüllt, dass Herr Cap freigestellt wurde? Der Zuger Filz hat diese Frage zu beantworten.

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    • Profilfoto von Gery Weber
      Gery Weber, 10.06.2021, 09:26 Uhr

      Also, ich habe noch nie einen Filz gesehen, der sprechen oder schreiben kann 😉 Vielleicht Filzläuse?

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