Luzerner GLP reicht Motion ein

Klimaschutz soll bei den Finanzen mehr Gewicht bekommen

GLP-Kandidat (Bild: sib)

Der Präsident der Luzerner GLP Roland Fischer verlangt mittels Motion, dass der Klimaschutz im Luzerner Finanzleitbild höhere Priorität geniesst. Der grosse Handlungsbedarf rechtfertige es, entsprechenden Massnahmen besondere Beachtung zu schenken.

Die Luzerner GLP um Präsident Roland Fischer sowie weitere Kantonsräte lassen ihren Worten Taten folgen: Sie verlangt mittels einer Motion eine Anpassung des Finanzleitbildes. Darin wird der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Revision des Finanzleitbildes vorzulegen mit dem Ziel, «dem Schutz des Klimas und der Biodiversität eine hohe Priorität einzuräumen und Grundsätze für die Erhöhung des finanzpolitischen Rahmens für Massnahmen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität festzulegen».

Im Finanzleitbild werden die strategischen Grundsätze und finanzpolitischen Handlungsmaximen für die kommenden Jahre festgelegt (zentralplus berichtete). Im Finanzleitbild 2017 ist unter anderem festgelegt, in welchen Aufgabenbereichen das Ausgabenniveau gehalten oder gesenkt werden muss und wo ein beschränktes Wachstum möglich sein soll.

«Investitionen zum Klimaschutz dringend notwendig»

«Leider gehören die Hauptaufgaben Verkehr, Umweltschutz und Raumordnung und Volkswirtschaft nicht zu den Aufgaben, in denen gemäss dem aktuellen Finanzleitbild ein Wachstum möglich sein soll. Gerade in diesen Hauptaufgaben sind jedoch in den kommenden Jahren Investitionen und Mehrausgaben zum Schutz des Klimas und der Biodiversität dringend notwendig», schreiben die Motionäre.

Die Dringlichkeit und der grosse Handlungsbedarf im Klima- und Artenschutz rechtfertige es, dass im Finanzleitbild entsprechenden Massnahmen eine besondere Beachtung geschenkt wird. Insbesondere seien folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • In den Hauptaufgaben Verkehr, Umweltschutz und Raumordnung soll ein Wachstum der Ausgaben möglich sein, insbesondere für Massnahmen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität und zur Klimaadaption.
  • Bei den Einnahmen soll das Leitbild mit einem Grundsatz für die Erhebung und Rückverteilung von Lenkungsabgaben ergänzt werden.
  • Bei den Schulden soll es zulässig sein, unabhängig von der Schuldengrenze Neuinvestitionen in die Infrastruktur zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Förderung von erneuerbaren Energien mit Fremdkapital zu finanzieren.
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