Energetische Sanierung von Baudenkmälern

Klima- oder Denkmalschutz? Die GLP Zug verlangt Antworten

Vor allem in der Altstadt Zug gibt es einige Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Wie können sie energietechnisch saniert werden? (Bild: fam)

Die Denkmalpflege Zug zu sei zu restriktiv, wenn es um die Bewilligung von Sanierungen von Baudenkmälern im Sinne des Klimaschutzes geht, findet die GLP. Deshalb will sie nun von der Regierung wissen, wie die Behörden mit dem Konflikt zwischen Klima- und Denkmalschutz künftig umgehen wollen.

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass Baudenkmäler und Ortsbildprägende Gebäude nach Möglichkeit so belassen werden, wie sie sind. Doch dies kann mitunter zu Konflikten mit den gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz führen. Diese Problematik hat auch die GLP Zug erkannt. Ihr Kantonsrat Daniel Stadtlin hat deshalb einen entsprechenden Vorstoss eingereicht.

Konkret fordert die Partei vom Regierungsrat Antworten, wie man dieser Herausforderung begegnen möchte, inwiefern der Denkmalschutz seinen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 leistet, welche Haltung respektive die Vorgehensweise bei der Denkmalpflege bei Gesuchen für Solaranlagen auf Dächern historischer Altstadtbauten vorherrscht und wie die Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflege und kantonaler Energiefachstelle aussieht.

Ist die Denkmalpflege zu restriktiv?

«Die Energiestrategie 2020 hat bekanntlich zum Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu reduzieren, die erneuerbaren Energien zu fördern und den CO2-Ausstoss zu verringern. Bei Umbauten und Restaurierungen von Baudenkmälern werden diese Vorgaben jedoch nur ungenügend, respektive fast nie umgesetzt», begründet die GLP die Interpellation.

Die Grünliberalen wollen folglich festgestellt haben, dass die Denkmalschutzbehörden eher ablehnend reagieren würden, wenn es um energiebedingte bauliche Veränderungen geht. «Insbesondere ist der Widerstand besonders gross, wenn Dächer und Fassaden zusätzliche Wärmedämmung benötigen und Solarmodule oder Sonnenkollektoren genutzt werden sollen», wird moniert.

Dies sei insofern stossend, da die Kantone gemäss dem 2018 in Kraft getretenen neuen Energiegesetzes bei Erlass ihrer Vorschriften eigentlich den Anliegen energetischer Sanierung nach Möglichkeit den Vorrang geben müssten. «Auch wenn Denkmäler als nicht ersetzbare materielle Zeugnisse unserer Vergangenheit in ihrer historischen Substanz und in ihrer Erscheinung möglichst unverändert erhalten werden sollen, dürfen sie gemäss Energiegesetz nicht komplett aus der praktischen Umsetzung der Energiestrategie 2050 herausgehalten werden. Ist doch die Bausubstanz geschützter Gebäude meistens eine regelrechte Energieschleuder», so die klare Ansage der GLP an die Adresse des Regierungsrates und der Denkmalpflege.

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