Klima-Aktivist muss vor Bundesgericht
Ein Klima-Aktivist hat 2018 ein Bankgebäude der Credit Suisse in Genf mit roter Farbe beschmiert. Nachdem er im Berufungsprozess vom Genfer Kantonsgericht freigesprochen wurde, muss nun das Bundesgericht BGer über den Fall urteilen. Denn die CS und die Genfer Staatsanwaltschaft haben Rekurs gegen den Freispruch eingelegt. Sie respektiere zwar das Recht auf freie Meinungsäusserung, dulde aber keine Sachbeschädigung, so die CS. Das BGer muss sich auch noch mit einem ähnlichen Fall beschäftigen: 12 Klimaschützer, die 2018 in Lausanne Räume der CS besetzt hatten, klagen dort gegen ihre Verurteilung durch das Waadtländer Kantonsgericht.
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