Staatsanwältin scheitert mit Berufung

«Kleine Verwahrung» für Zuger Penthouse-Doppelmörder

Blick von der Lindenstrasse auf die gelben Penthouse-Häuser am Eschenring. In der Hausnummer 12 brachte der Mörder im April 2009 zwei Frauen auf bestialische Weise um.

 

(Bild: Google Maps Screenshot)

Auch das Obergericht hat den Penthouse-Mörder, der 2009 in Zug zwei Frauen umbrachte, zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Zwar wird der 51-jährige Schweizer auch nach Verbüssung seiner Strafe nicht freikommen. Die Staatsanwältin scheiterte aber mit ihrer Berufung, die eine lebenslange Verwahrung zum Ziel hatte.

Der Doppelmord in einer Penthouse-Wohnung am Eschenring im Februar 2009 erschütterte die Stadt Zug. Der 51-jährige Schweizer, der in Hamburg aufwuchs und Hochdeutsch spricht, ist nun auch in zweiter Instanz zur härtesten Strafe verurteilt worden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und ordnete eine ordentliche Verwahrung des Mannes an.

Anfang März erhielten die Parteien das Urteil des Obergerichts, das nun auch den Medien zugestellt wurde. Im Juli 2016 fand der Berufungsprozess gegen den in Lenzburg einsitzenden Doppelmörder am Zuger Obergericht statt.

Es war Doppelmord und Raub

Das Obergericht hat den Beschuldigten wie bereits das Strafgericht 2013 des mehrfachen Doppelmords und des Raubes schuldig gesprochen. Es sieht es als erwiesen an, dass er eine damals 54-jährige, vermögende Zugerin und ihre ebenfalls anwesende Haushälterin in ihrer Eigentumswohnung erdrosselte, nachdem er sie zuvor brutal gefesselt und geknebelt hatte. Beide Frauen starben auf fürchterliche Art.

Freigesprochen hat das Obergericht den Mann wegen Verjährung von kleineren Vorwürfen wie Drogendelikten und dem «Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage».

Berufungen abgewiesen

Das Obergericht wies sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung ab. Beide Parteien hatten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Die Zuger Staatsanwältin Gaby Alther pochte auf lebenslängliche Verwahrung. Ihr war die ordentliche Verwahrung, bei der die Notwendigkeit der Massnahme regelmässig überprüft wird, zu wenig.

Der neue Verteidiger des Beschuldigten, Daniel U. Walder, wiederum wollte die Verwahrung ganz abwenden. Die beiden forensisch-psychiatrischen Gutachten seien unbrauchbar.

Voraussetzungen für Verwahrung erfüllt

Das Obergericht bestätigte die Sicht der Vorinstanz. Sämtliche Voraussetzungen für eine ordentliche Verwahrung seien erfüllt, schreibt das Gericht. Der Mann habe die psychische Integrität seiner Opfer in schwerer, die physische in der schwerstmöglichen Weise verletzt. Das Gutachten hat ergeben, dass beim Beschuldigten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit für weitere Gewalt, Tötungs- und Raubdelikte vorliegt. «Es ist ernsthaft zu erwarten, dass er weitere Taten in der Art der Vorliegenden begeht.»

Das Obergericht geht im schriftlichen Urteil auch auf die unterschiedlichen Darstellungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein, wie es zur Tat kam. Die Verteidigung hatte einmal vorgebracht, der Handwerker habe die Fenster der Wohnung reparieren wollen. Die zweite Version war, es habe ein sexuelles Verhältnis des Mannes mit der verstorbenen Millionärin bestanden, das er an diesem Tag habe beenden wollen, deshalb habe er die Frau aufgesucht.

Beide Versionen Lügen

Das Obergericht schreibt, dass beide vom Beschuldigten vorgebrachten Versionen schlicht «gelogen» seien. Er habe nie eine sexuelle Beziehung mit der Frau gehabt. Die Frau sei schlicht erstaunt gewesen, als der Mann unangemeldet bei ihr auftauchte. «Der Umstand, dass sie dem Beschuldigten Einlass gewährte, lässt sich entgegen der Auffassung der Verteidigung somit zwanglos auch ohne eine Affäre erklären.»

Erwiesen sei jedoch die desolate finanzielle Situation des Mannes, seine Alkohol- und Kokainsucht. Nicht glaubwürdig findet das Obergericht das vom Verteidiger vorgebrachte Argument, sein Mandant habe die Morde in einem «psychotischen Ausnahmezustand» verübt.

Kosten weitgehend überwälzt

Im Urteil erfährt man auch etwas über die Kosten solcher Verfahren: So kostete die Untersuchung und das erste Gerichtsverfahren 178’000 Franken. Diese Kosten werden dem verurteilten Mann auferlegt.

Den Aufwand für das Berufungsverfahren von 10’440 Franken muss er zu zwei Dritteln tragen. Dazu kommt, dass der Beschuldigte die Zivilforderungen der Privatkläger vollumfänglich anerkennt und er der Schweizerischen Mobiliar Schadenersatz über 65’827 Franken für die demolierte Wohnung bezahlen muss. All dies, «sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse wieder zulassen».

Mörder versuchte, Spuren zu verwischen

Der Mord im Frühling 2009 in Zug fiel nicht sofort auf. Die Leichen der 45-jährigen Millionärin Linda S. und ihrer 36-jährigen Bekannten wurden erst zehn Tage später entdeckt. Die Leichen waren bereits stark verwest. Der Mörder hatte einen Brand gelegt, der aber von selber wieder erstickte. Durch die Russbildung in der ganzen Wohnung war die Untersuchung schwierig. Schmuck und Bargeld der Millionärin waren weg, zudem wurden ihre Kreditkarten im Kanton Luzern eingesetzt. Am 23. April 2009 wurde der Mörder verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis.

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