KKL erhält Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft von maximal 9 Millionen Franken hilft der Kanton Luzern dem KKL, einen allfälligen Liquidationsengpass zu überbrücken. Das Parlament hat am Montag der Bürgschaft mit 81 zu 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Das Dach des im Jahre 200 eröffneten KKL Luzern sollte eine Lebensdauer von 80 Jahren haben. 2010 wurde aber bemerkt, dass das Vordach, das 35 Meter ins Freie ragt, nicht dicht genug gebaut war und dringend saniert werden musste. 2013 kam aus, dass auch das Warmdach Schäden hat. Das KKL geht davon aus, dass die Korrekturen am Dach Garantiearbeiten sind. Allerdings sind die Vergleichsverhandlungen mit der Totalunternehmerin gescheitert. Ein gerichtliches Schiedsverfahren läuft.

Damit die Trägerstiftung einen allfälligen Liquiditätsengpass überbrücken und am Kapitalmarkt einen Kredit aufnehmen kann, entschied das Parlament nun, dass der Kanton eine Bürgschaft von maximal 9 Millionen Franken aufnehmen wird. Die Gewährung der Bürgschaft ist an gewisse Bedingungen geknüpft und ist bis auf Ende 2034 beschränkt.

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