Kirchensteuer für Unternehmen soll bestehen bleiben

Die Unternehmen im Kanton Luzern sollen den Landeskirchen weiterhin Steuern zahlen. Der Regierungsrat hat ein Postulat der Grünliberalen abgelehnt. In der Kantonsverfassung ist geregelt, dass die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Landeskirche bei juristischen Personen Steuern erheben können. Diese Steuern können die Landeskirchen für soziale und kulturelle Tätigkeiten einsetzen.

David Staubli (GLP) möchte, dass diese Unternehmenssteuer abgeschafft wird. Es fehle die Freiwilligkeit und es seien auch Angehörige anderer Religionen und Nichtreligiöse betroffen, schreibt er. Der Regierungsrat gibt Staubli in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort Recht, dass die Meinungen über die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen geteilt seien. Im Kanton Luzern sei diese Frage jedoch 2006 und 2007 bei der Beratung der neuen Kantonsverfassung eingehend diskutiert und schliesslich klar zugunsten der Steuer entschieden worden. Der Regierungsrat beantragt den Kantonsrat, das Postulat abzulehnen.

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