Luzerner Kriminalgericht spricht mildes Urteil

Kindstötung: 23-Jährige zu knapp drei Jahren Haft verurteilt

Das Urteil für die 23-Jährige fällt relativ mild aus.

(Bild: sah)

Sie hat ihre beiden neugeborenen Zwillinge vor vier Jahren getötet – diesen Mittwoch stand die heute 23-Jährige vor dem Luzerner Kriminalgericht. Für ihr Vergehen wird sie zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein Jahr davon wird sie im Gefängnis verbringen.

Ein aufwühlender Fall wurde diesen Mittwoch vom Kriminalgericht in Luzern behandelt. Eine heute 23-Jährige hat vor knapp vier Jahren ihre neugeborenen Zwillinge umgebracht. Ein Kind brachte sie kurz nach dessen Geburt im Keller ihrer Wohnung um und versteckte es in einem grossen Plüschteddybären. Das andere Kind verstarb aufgrund dieser Erstgeburt noch im Mutterleib (zentralplus berichtete). Wegen vorsätzlicher Tötung und wegen Tötung durch Unterlassung musste sich die Mutter der beiden Kinder diesen Mittwoch vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.

Der Saal war voll – gefüllt durch Presse, Schüler und sonstige Zuschauer. Das Urteil schien zu interessieren. «Das ist schon ein heftiger Fall», murmelte eine Schülerin, als der Gerichtssaal geöffnet und alle an ihren Platz gebeten wurden. Auch während der Verhandlung war immer wieder vereinzeltes Geflüster zu hören.

Der Staatsanwalt, der Verteidiger und die Angeklagte betraten den Raum. Die Angeklagte selbst mied den Blick ins Publikum und zielte direkt auf ihren Sitz vor den drei Richtern – schwarz, ihre mittellangen, geraden Haare – fast ausschliesslich schwarz auch ihre Kleidung.

Fehlende Bezugsperson

Die Angeklagte erzählte von ihren schlechten Familienverhältnissen, ihrer körperlichen Gesundheit, ihrem Wohnort in Luzern und ihrem neuen Job als Serviererin. Sie wirkte hilflos und überfordert, oft sagte sie auf die Frage der Richterin nur «ich weiss nicht» oder schüttelte ihren Kopf.

Erst nach und nach erschloss sich den Zuhörern, aus welchen Gründen sie im Jahr 2015 ihre beiden Kinder getötet haben könnte. Der Kindsvater, ihr damaliger Freund, habe sie verlassen, als er herausfand, dass sie die Kinder nicht abgetrieben hat. Für ihre Eltern waren sexuelle Kontakte vor der Heirat ein Tabu. «Ich wüsste nicht, was passiert wäre, wenn ich meinen Eltern gesagt hätte, dass ich schwanger bin», so die Angeklagte. «Mein Vater war schon vor der Schwangerschaft gewalttätig», führte sie aus. Eine Vertrauensperson war nur ihr Grossvater, der in Serbien lebt.

Und trotzdem entschied sie sich, die Kinder zu behalten. «Ich habe gehofft, dass mein Ex-Freund zu mir zurückkehrt und wir zusammen wohnen können», so die Angeklagte, die anfügte: «Ich habe mich auf die Kinder gefreut.»

Ein Akt aus Verzweiflung?

Erst danach wurde sie über den konkreten Tathergang ausgefragt. Sie erzählte, wie sie alleine, nur anhand eines YouTube-Videos, in der Badewanne einen der Zwillinge auf die Welt brachte. Wie sie die Nabelschnur mit einem Faden trennte, wie sie sich vor der Reaktion der Eltern fürchtete, wie sie das Kind unter ihr T-Shirt nahm und an der Mutter vorbei aus dem Badezimmer in den Gang nahm – und schliesslich: wie sie das Kind tötete und in den grossen Teddybären im Keller legte.

Weshalb sie es getan habe, wisse sie nicht mehr, sagte die mittlerweile weinende Angeklagte, die immer wieder die Angst vor dem eigenen Vater erwähnte. Auch über die Geburt des zweiten, mittlerweile im Mutterleib verstorbenen Zwillings schien vieles verdrängt oder vergessen. Es wäre überall Blut in der Badewanne gewesen, als sie das besagte zweite Kind rund 30 Stunden später gebar.

Dieses wickelte sie in Tücher ein und versteckte es unter ihrem Bett, bevor sie von der Mutter wegen angeblicher Periodeblutungen ins Spital gebracht wurde. Dort wurde sie aufgrund des hohen Blutverlustes notfallmässig behandelt.

Erst nach mehreren Befragungen im Spital gestand sie damals eine Geburt, nach weiterer polizeilicher Befragung gestand sie schliesslich auch die Geburt eines zweiten Kindes – jenes Erstgeborene, das sie im Keller versteckt hatte.

Staatsanwalt: «Kinder wurden wie auf dem Bauernhof entsorgt»

Nach der Befragung durch die Richter folgten standesgemäss die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt sprach von einer Tragödie, in der die eigenen Interessen der Angeklagten über die Interessen der toten Zwillinge gestellt worden seien. Er sei überzeugt, dass die Angeklagte schon länger geplant habe, die Kinder nach der Geburt zu töten. Eine Abtreibung sei wahrscheinlich zu teuer gewesen, so dass die Beschuldigte «die günstigere Lösung» wählte.

Sie habe die Schwangerschaft bis zur Geburt vor sich hergeschoben, und die Kinder danach kurzerhand «entsorgt», wie man es «auf einem serbischen Bauernhof mit überschüssigen Tieren halt mache», so der Staatsanwalt. Er zweifelte ausserdem, dass die Familie nichts von der Schwangerschaft der Beschuldigten mitbekommen habe, obwohl diese im selben Haushalt leben. Auch dem von der Angeklagten dargebotenen Auftritt als naives Opfer sei kein Glauben zu schenken – trete sie doch auf ihren Social-Media-Kanälen «eiskalt und berechnend» auf.

Da sie das erste Kind vorsätzlich tötete und das zweite Kind durch Unterlassung tötete, forderte er eine Haftstrafe von fünf bis zwanzig Jahren. Er betonte dabei, dass die Angeklagte skrupellos vorgegangen sei und immer wieder falsche Aussagen gegenüber den Behörden machte.

Verteidiger spricht von einem Akt der Verzweiflung

Vom Verteidiger wurde ein anderer Ton angeschlagen. Er betonte die Notsituation, in der sich die damals 20-Jährige befand, und gewichtet den traumatisierten Zustand, in dem sich die Besagte zum Tatzeitpunkt befand.

Er zweifle nicht, dass sich die Angeklagte vor der Geburt auf die Kinder freute, sich zum Geburtszeitpunkt jedoch von ihrer Angst vor der Reaktion der Eltern überwältigen liess. Ausserdem wäre besonders im Fall des zweiten, noch im Mutterleib verstorbenen Kindes eine stark mindernde Strafe auszusprechen, da die Angeklagte auf diesen Tod keinen vorsätzlichen Einfluss gehabt hatte.

Der Verteidiger rief ausserdem dazu auf, nicht auf den «Nachschaufehler» hereinzufallen. Heisst übersetzt: Im Nachhinein erscheint einem alles als unlogisch, als unverständlich und skrupellos, doch im Affekt selbst wäre vieles nicht mehr so klar durchsichtig wie heute, vier Jahre nach der Tat.

In einem zwischengeschobenen Kommentar ging er ausserdem auf die Aussagen des Staatsanwaltes ein, die sich auf die serbische, ländliche Herkunft der Angeklagten beziehen. Der Vergleich eines entsorgten Hasen sei nicht zu vergleichen mit einem tragischen Fall, wie er hier vorliege und «lasse einen angemessenen Anstand vermissen», so der Verteidiger. Er plädierte deshalb für eine schwermindernde Schuldfähigkeit und eine Haftstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren.

Gericht spricht mildes Urteil

Noch bevor sich das Gericht nach über drei Stunden im Gerichtssaal für mehrere Stunden zur Beratung zurückzog, ertönt das Schlusswort der Angeklagten. Dieses fiel unter Tränen kurz aus: «Mir tut es sehr leid. Wenn ich könnte, würde ich alles anders machen», so die Angeklagte.

Am Abend gab das Gericht sein Urteil bekannt. Es verurteilte die 23-Jährige zu insgesamt drei Jahren Haft, davon zwölf Monate unbedingt. 

Das Urteil fällt damit eher im Sinne der Verteidigung aus. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Angeklagte erst an besagtem Tag und nicht bereits vor längerer Zeit die Entscheidung zur Tötung fasste. Ausserdem sei die Tat als Affekthandlung zu werten, was das Strafmass deutlich mindere. Trotzdem wertet das Gericht das Tatverschulden als sehr hoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Grosse Reaktionen auf Seiten der Angeklagten bleiben auch nach der Urteilsverkündung aus. Mit Tränen in den Augen verliess sie den Gerichtssaal.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Frapedi
    Frapedi, 31.01.2019, 13:12 Uhr

    Die Unterstellungen des Staatsanwaltes sagen mehr über diesen selbst aus, als über die Angeklagte.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon