Kinderbetreuung zählt für Zivildienst

Laut Bundesverwaltungsgericht muss das Bundesamt für Zivildienst einem Mann Ferientage als Diensttage anrechnen. Er war im Frühjahr 2020 an einigen Tagen vom Dienst freigestellt worden, um seine Tochter zu betreuen. Die Schule war wegen der Pandemie geschlossen worden. Vor Gericht argumentierte der Mann, dass Arbeitstage angerechnet werden müssten, wenn eine Person den Dienst ohne ihr Verschulden und nicht wegen Krankheit oder Unfall verpasse. Das Gericht gab ihm recht. Wer wegen der Schulschliessungen statt zu arbeiten sein Kind betreuen musste, hatte Anspruch auf Erwerbsersatz. Wären die Tage nicht angerechnet worden, wäre dieser aber ausgefallen.

Quelle:swisstxt
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