Der Mann, der 2017 Mitarbeiter einer Versicherung mit einer Kettensäge angriff, bleibt in der «kleinen Verwahrung.» Das Schaffhauser Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den 54-Jährigen bestätigt. Der Mann wurde vor der Tat schon in Luzern auffällig.
Der Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen: Mit einer laufenden Kettensäge stürmte ein Mann 2017 die Büros der CSS-Versicherung jagte die Mitarbeiter. Er war überzeugt, dass negative Kräfte von einem der Mitarbeiter ausgingen.
In der Folge ordnete das Kantonsgericht Schaffhausen im September eine stationäre Massnahme für ehemalige Dachdecker an. Vor dem Schaffhauser Obergericht forderte er nun am Dienstag seine Entlassung. Zudem wollte er eine Genugtuung von 207'000 Franken erhalten.
Keine eigentliche Strafe erhalten
Das Schaffhauser Obergericht folgte dem Antrag des psychisch kranken Mannes nicht und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Obergericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, wie mehrere Medien berichten. Da der Mann aufgrund seiner Krankheit als vollständig schuldunfähig gilt, sprach das Gericht keine eigentliche Strafe aus.
Rund ein Jahr vor seinem Amoklauf in Schaffhausen fiel der Mann der Luzerner Polizei in Beromünster auf. Sein verwirrter Eindruck führte damals zu einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie – doch diese liess ihn drei Tage später wieder ziehen (zentralplus berichtete).
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