Kesb-Urteile: Kaum Chance für Kläger

Wer mit einem Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) nicht einverstanden ist und dagegen bis vor das Bundesgericht geht, hat schlechte Karten. Das berichtet die «SonntagsZeitung». Nur in gerade fünf Prozent der Fälle werde ein Kesb-Urteil revidiert. Für den Bericht hatte das Tamedia-Datenteam knapp 800 Kesb-Urteile von 2013 bis Juli 2020 berücksichtigt. Für das Bundesgericht sei die tiefe Erfolgsquote der Klagenden ein Zeichen dafür, dass die kantonalen Instanzen der Kesb korrekt arbeiteten, heisst es. Deren Entscheide müssten nur selten korrigiert werden.

Quelle:swisstxt
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