Luzerner Zwischennutzung hatte keine Bewilligung

Keller-Konzerte: Neubad-Chef muss 2’500 Franken Busse zahlen

Das Neubad eröffnet eine italienische Sommerbeiz.

(Bild: pze)

Der Betriebsleiter vom Neubad Luzern muss eine Busse zahlen. Er hat ohne die nötigen Bewilligungen Veranstaltungen in ungenügend gesicherten Räumlichkeiten vom Neubad durchgeführt. Das Neubad veranstaltet nun für ein reduziertes Publikum und arbeitet an einem Notausgang.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat den Betriebsleiter vom Neubad in der Stadt Luzern wegen Inbetriebnahme sowie mehrfacher Nutzung von Räumlichkeiten ohne vorgängige Betriebsabnahme und ohne Wirtschaftsbewilligung mit einer Busse von 2’500 Franken betraft. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
Der Betriebsleiter hat im Zeitraum Februar 2016 bis Juni 2017 im Untergeschoss vom Neubad Räumlichkeiten für Veranstaltungen benutzt. Dies hat er getan, ohne dass eine Baubewiligung vorlag und die Räumlichkeiten durch die zuständigen Behörden abgenommen und freigegeben wurden. In den Räumlichkeiten wurden illegalerweise vor allem Konzerte durchgeführt. Eine Fach-Analyse vor Ort ergab zudem, dass die Räumlichkeiten über keinen ausreichenden Brandschutz verfügten und ein Notausgang zu wenig vorhanden war.

Momentan veranstaltet das Neubad im Keller nur noch für maximal 50 Personen. Ein zweiter Notausgang ist in Planung, damit künftig der Keller auch wieder für mehr Leute geöffnet werden kann (zentralplus berichtete).

Und so reagiert das Neubad auf die Busse:

 

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