Keine Verwahrung für IS-Anhänger
Das Bundesstrafgericht BStGer in Bellinzona/TI hat einen Anhänger der Terror-Organisation IS verurteilt. Der Iraker kurdischer Herkunft erhält eine Haftstrafe von 5 Jahren und 5 Monaten sowie 15 Jahre Landesverweis. Das BStGer verurteilte den 53-Jährigen wegen Verstosses gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und IS, wie es die Bundesanwaltschaft BA forderte. Die Vorinstanz hatte ihn noch verurteilt wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung. Die BA hatte erneut gefordert, den IS-Anhänger nach der Verbüssung der Haftstrafe zu verwahren. Das BStGer lehnte dies ab. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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