Nach Covid-Kontrollen

Keine Untersuchung gegen Zuger Polizisten nach Anzeigen

Die Covid-Kontrollen der Zuger Polizei in einem Café in Unterägeri waren gesetzeskonform, wie die Staatsanwaltschaft entschieden hat. (Bild: Zuger Polizei / Facebook)

Der Inhaber eines Cafés in Unterägeri hat nach zwei Covid-Kontrollen fünf Polizisten angezeigt - zu Unrecht, wie der Entscheid der Staatsanwaltschaft zeigt.

Der Inhaber eines Cafés in Unterägeri wurde Ende September zweimal von der Zuger Polizei kontrolliert, ob er die Corona-Vorschriften einhalte. Noch am selben Tag der zweiten Kontrolle hat er alle fünf Polizisten angezeigt (zentralplus berichtete).

Der Cafébetreiber warf den Polizisten vor, sein Lokal ohne Durchsuchungsbeschluss betreten, sich nicht ausgewiesen und seine Gäste belästigt zu haben. Die bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eingegangene Strafanzeige lautete auf Hausfriedensbruch, Nötigung und Amtsmissbrauch.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat die vom Cafébetreiber gegen die Polizisten erhobenen Vorwürfe geprüft. Sie ist zum Schluss gekommen, dass diese haltlos sind. Die Polizisten haben sich in den Kontrollen und gesetzeskonform verhalten. Deshalb verfügte die Staatsanwaltschaft am 29. November 2021 die Nichtanhandnahme der Strafuntersuchungen gegen die beanzeigten Polizisten. Die entsprechenden Verfügungen sind noch nicht rechtkräftig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 04.12.2021, 10:04 Uhr

    Was zu erwarten war! Mehr sage ich nicht, den es interessiert eh keinen

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