Keine Mobilfunkantennen in der Altstadt

In der Altstadt von Sursee dürfen keine Antennen aufgestellte werden, bestätigt das Kantonsgericht. 2012 erliess der Stadtrat Sursee eine Änderung der Bestimmungen für Mobilfunkantennen. Antennen sollten nur noch in Industrie- und Gewerbezonen aufgestellt werden dürfen. In der Altstadt, sowie in Wohnzonen, und im Bereich von 100 Meter um diesen Zonen sollten Antennenanlagen nicht zulässig sein. Ausserdem wurden Mobilfunkantennen in einem Bereich von 100 Meter um Schutzobjekte untersagt.

Die Mobilfunkanbieter Swisscom, Orange und Sunrise zogen daraufhin vors Verwaltungsgericht. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern nun teilweise recht. Der Stadtrat Sursee soll die Bestimmungen anpassen und präzisieren. Es soll eine Beschränkung auf sichtbare Antennenanlagen stattfinden. In den 100Meter-Bereichen um die Altstadtzone, die Vorzone sowie um Schutzobjekte können Mobilfunkantennen aufgestellt werden, solange sie nicht als solche erkennbar sind.
Für die Altstadtzone hat das Kantonsgericht das Verbot für Mobilfunkantennen jedoch bestätigt. Die mittelalterliche Altstadt von Sursee sei ein Ortsbild von nationaler Bedeutung und ist offiziell als schützenswert aufgeführt. In diesem Gebiet dürfen Mobilfunkantennen nur ausnahmsweise bewilligt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Dieses Urteil könnte noch mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

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