Keine mildernden Umstände für Maudet

In Genf hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Regierungsrat Pierre Maudet eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gefordert. Im Prozess geht es um eine private Reise von Pierre Maudet und seiner Familie nach Abu Dhabi im Jahr 2015. Für die Reise hatte die Königsfamilie des Emirats bezahlt. Maudet wird deshalb Vorteilsannahme vorgeworfen. Der Staatsanwalt fand vor Gericht keine mildernden Umstände. Er sprach von Geschenken und Zuwendungen, die als Schmiergeld für spätere Geschäfte dienen sollten. Für ihn falle diese Reise in diese Kategorie. Solche Geschenke seien auch dann ein Problem, wenn keine Gegenleistung verlangt werde.

Quelle:swisstxt
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