Kommission hält Entschädigung für nicht vertretbar

Keine IT-Entschädigung für den Kantonsrat

Früher wurde kiloweise Papier verschickt. In Zukunft agiert der Luzerner Kantonsrat digital.

(Bild: les)

Die Staatspolitische Kommission des Luzerner Kantonsrates möchte keine IT-Entschädigung für die Mitglieder des Kantonsrates. Im Hinblick auf die zahlreichen Sparmassnahmen wird eine Entschädigung als nicht vertretbar beurteilt.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) lehnt den Entwurf einer Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (zentralplus berichtete) klar ab. Dies teilt der Kanton Luzern am Donnerstagmorgen mit.

Die Kommission stellt fest, dass mit der Digitalisierung des Kantonsrates und dem Verzicht auf Papier ein beträchtliches Sparpotenzial realisiert wurde. Ein Teil der bisherigen Kosten wird auf die Mitglieder des Parlaments verlagert.

Grundsätzlich wäre es gerechtfertigt

Grundsätzlich ist die Kompensation über eine IT-Entschädigung an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte gerechtfertigt. Die vorgeschlagene Abgeltung in der Höhe von jährlich 250 Franken ist zudem zweckmässig und entspricht in etwa den Infrastrukturkosten, welche in einer Legislatur anfallen. Das Eintreten auf die Botschaft war in der Kommission deshalb unbestritten.

Gleichwohl lehnt die SPK die Vorlage klar ab. Die Mitglieder des Kantonsrates erhalten bereits eine pauschale Entschädigung. Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass diese derzeit nicht angepasst werden muss.

Man will keine falschen Signale senden

Vor allem aber sendet die Ausrichtung einer IT-Entschädigung im Hinblick auf die vom Kantonsrat in der Vergangenheit mehrheitlich mitgetragenen Sparmassnahmen ein falsches Signal. Von den Sparmassnahmen betroffen sind unter anderem die kantonalen Angestellten. Ein Verzicht auf die Ausrichtung einer Entschädigung stellt zumindest einen kleinen Solidaritätsbeitrag des Parlaments dar.

Zudem müssen im überobligatorischen Bereich der Bildung die Kosten für die persönliche IT-Infrastruktur von den Schülerinnen und Schülern selbst getragen werden. Aus all diesen Gründen lehnt die Kommission eine Änderung des Kantonsratsbeschlusses ab.

Lösung für Telefonie unbestritten

Unbestritten war in der Kommission das Dekret über einen Sonderkredit zur Ablösung der traditionellen Telefonie durch eine UCC-Lösung. Die Erneuerung des alten, analogen Systems ist technisch notwendig und das vorgeschlagene System führt zu einer Effizienzsteigerung. Es ist gemäss der Kommission allerdings unabdingbar, dass die Abgrenzung von Verfügbarkeit und Freizeit für die Mitarbeitenden sichergestellt werden muss.

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