Keine Einschränkungen bei Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen

Der Luzerner Kantonsrat hat ein Postulat von David Roth (SP) abgewiesen. Er forderte ein Verbot von Abfindungen und Lohnfortzahlungen bei Abgängen von Führungsleuten in Unternehmen mit kantonalen Beteiligungen.  

Wie die «Neue Luzerner Zeitung» berichtete, stimmte der Kantonsrat mit 82 zu 25 Stimmen gegen das Postulat von Roth. 

Auslöser des Postulats war der Rücktritt von Bernhard Kobler im Januar 2014 als Direktor der Luzerner Kantonalbank. Dieser behält nach seinem Abgang ein Fixsalär bis zu seinem definitiven Austritt aus dem Unternehmen nach spätestens einem Jahr. Roth sah in dieser Austrittsvereinbarung eine verklausulierte Abgangsentschädigung. 

Unterstützt wurde David Roth von seiner eigenen Fraktion und den Grünen. Die restlichen Parteien folgten dem Votum des Regierungsrates, dass diesbezüglich kein Handungsbedarf bestehe. 

Keine Einschränkungen bei Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon