Zuger Finanzdirektor zur USR III

Keine Angst vor der Steuerreform

Der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin kann der Unternehmenssteuerreform relativ gelassen entgegenblicken. (Bild: anm)

Fertig mit dem Sonderstatus: Mit der Unternehmenssteuerreform III werden die Steuerprivilegien für ausländische Firmen in Zug wegfallen. Finanzdirektor Peter Hegglin hat dennoch allen Grund zur Freude und blickt relativ gelassen ins nächste Jahr. Im Interview mit zentral+ erklärt er, weshalb.

Hiesige Steuerexperten sind sich einig: Die Gewinner der USR III werden die finanzstarken Kantone sein – allen voran der Kanton Zug. Denn in Zug sind die Gewinnsteuern ohnehin schon tief. Deshalb muss der Kanton die Steuern viel weniger stark senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Mehr noch: Für Unternehmen, die in anderen Kantonen künftig deutlich höhere Steuern bezahlen müssen, wird Zug als Firmensitz äusserst attraktiv werden.

Das klingt nach einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk für den Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin. Die Steuerreform wird die hiesige Firmenlandschaft zwar gehörig umkrempeln. Trotzdem werden Hegglin relativ schöne Aussichten geboten. Der Zuger Finanzdirektor zeigt sich denn auch zufrieden mit dem Votum des Ständerats (siehe Box). Im Interview mit zentral+ erklärt er, weshalb.

«Das hätten alle Kantone tun können.»

Peter Hegglin, Zuger Finanzdirektor

zentral+: Peter Hegglin, sind Sie der glücklichste Finanzdirektor der Schweiz?

Peter Hegglin: Kaum. Wir haben versucht, unsere Position in den letzten Jahren schrittweise auf die USR III vorzubereiten. Das hätten alle Kantone tun können. Die USR III war absehbar. Aber auch für Zug bleibt die Reform eine grosse Herausforderung.

zentral+: Aber die Gewinner der USR III sind wirtschaftlich starke Kantone wie der Kanton Zug. Einverstanden?

Hegglin: Ja. Es ist für einen Kanton mit bereits attraktiven Steuersätzen für juristische Personen einfacher, die Steuersätze ordentlich besteuerter Gesellschaften auf einem international konkurrenzfähigen Niveau festzusetzen. Für einen Kanton mit relativ hohen Steuern wird dies schwieriger, weil das Senken der Steuersätze in der Regel mit finanziellen Ausfällen verbunden ist.

«Es war und ist nicht unser Ziel, Firmen aus anderen Kantonen abzuwerben.»

zentral+: Werden Firmen aus anderen Kantonen ihren Sitz nach Zug verlegen?

Hegglin: Es war und ist nicht unser Ziel, Firmen aus anderen Kantonen abzuwerben. Wir stehen in einer internationalen Konkurrenz. Aus dem Ausland zuziehende Firmen bringen der schweizerischen Volkswirtschaft Mehrwert, darauf zielen unsere Bestrebungen.

Darum gehts bei der USR III

Am 14. Dezember 2015 hat der Ständerat der USR III mit 31 zu 9 Stimmen zugestimmt. Mit dem Reformpaket will der Bund dafür sorgen, dass die Schweiz auch künftig steuerlich attraktiv bleibt und im internationalen Steuerwettbewerb gut platziert ist (zentral+ berichtete). Mit anderen Worten: Mit der USR III will man verhindern, dass ausländische Firmen ihre Sitze in der Schweiz aufgeben und das Land verlassen, weil sie hier ihre Steuerprivilegien verlieren. Denn unter dem Druck von EU und OECD muss die Schweiz diese Privilegien für internationale Unternehmen abschaffen.

Es gibt aber anderweitige Mittel, um die Unternehmen zum Bleiben zu animieren:
Sonderregel Patentbox: Unternehmen sollen ihre Einnahmen – beispielsweise aus patentierten Medikamenten – tiefer versteuern können. Für die Holdings in Zug spielt das weniger eine Rolle, da es sich dabei in erster Linie um Handelsgesellschaften handelt.
Sonderregel Forschung und Entwicklung: Unternehmen sollen ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung von den Steuern abziehen können. Auch von dieser Sonderregel werden Firmen in Zug nicht wirklich profitieren können.

Unternehmen, die mit Rohstoffen handeln, trifft die Reform also besonders. Denn auch diese verlieren ihre Steuerprivilegien, ohne dass sie von anderen Sonderbegünstigungen profitieren können.

zentral+: Was würden Sie finanzschwachen Kantonen raten? Wie sollen diese der USR III begegnen?

Hegglin: Ich masse mir nicht an, anderen Kantonen Ratschläge zu erteilen.

zentral+: Wie haben Sie persönlich das Votum des Ständerats aufgenommen?

Hegglin: Sehr gut. Der Ständerat hat zwar nicht in allen Fragen der Haltung der Kantone entsprochen, aber die Vorlage zügig und gut beraten und sie nur unwesentlich geändert.

zentral+: Der Ständerat beschloss unter anderem, den kantonalen Anteil an der direkten Bundessteuer von 20,5 Prozent auf 21,2 Prozent anzuheben. Was sagen Sie dazu?

Hegglin: Das entspricht der Forderung der Kantone und ist gerechtfertigt. Der Bund profitiert finanziell direkt von den Anstrengungen der Kantone, die Unternehmensbesteuerung international wettbewerbsfähig zu halten.

zentral+: Inwiefern profitiert der Bund finanziell?

Hegglin: Fast 50 Prozent der Gewinnsteuererträge des Bundes stammen von den Statusgesellschaften. Bei den Kantonen sind es durchschnittlich rund 20 Prozent. Bei einem Wegzug dieser Statusgesellschaften würde der Bund mehr verlieren, ergo soll er sich an den Anstrengungen angemessen beteiligen.

zentral+: Wie viel tragen denn zurzeit Holding- und Verwaltungsgesellschaften im Kanton Zug zu den Unternehmenssteuern bei?

Hegglin: Bei den direkten Bundessteuern der Zuger Unternehmen tragen die Statusgesellschaften rund 80 Prozent zur gesamten Gewinnsteuerbasis bei. Bei den Kantonssteuern sind es rund 40 Prozent.

zentral+: Und wie hoch sind die Gewinnsteuern im Kanton?

Hegglin: Es gibt kleine Differenzen von Gemeinde zu Gemeinde. Im Durchschnitt beträgt sie etwa 14,7 Prozent.

zentral+: Werden die Gewinnsteuern im Kanton Zug mit der Umsetzung der USR III sinken?

Hegglin: Der Zuger Regierungsrat hat schon mehrfach bekundet, die Steuerbelastung auf ungefähr 12 bis 12,5 Prozent vereinheitlichen zu wollen.

zentral+: Bleibt Zug also trotz USR III eine Steueroase?

Hegglin: Es gibt schon heute Kantone, die eine tiefere Steuerbelastung haben. Der Kanton Zug ist bei der Unternehmensbesteuerung heute etwa auf Rang 7. Die NZZ erstellt dazu jedes Jahr eine Rangliste.

zentral+: Spielt die Patentbox im Kanton Zug eine Rolle?

Hegglin: Die Patentbox dürfte im Kanton Zug eher eine untergeordnete Rolle spielen.

zentral+: Wieso?

Hegglin: Weil wir traditionell kein grosser Forschungs- und Entwicklungsstandort sind und unsere Firmenstruktur entsprechend ausgerichtet ist.

zentral+: Bestehen für Zug also Nachteile, weil der Kanton vor allem Handelsunternehmen beherbergt, die nicht von der Patentbox profitieren würden?

Hegglin: Wir haben heute den Vorteil, dass diese Firmen vor Ort sind und Arbeitsplätze schaffen. Wie weit die Unternehmen von den Sonderregelungen profitieren wollen, ist schwierig abschätzbar. Da aufgrund des Branchenmixes der Zuger Unternehmen die Patentbox nicht derart wichtig ist wie für andere Kantone, setzt der Kanton Zug auf den Mix verschiedener Standortfaktoren. Das beinhaltet nicht nur die Steuerbelastung für juristische Personen.

«Die Attraktivität bleibt trotz Entlastungsprogramm bestehen.»

zentral+: Was sind das für weitere Standortfaktoren, die Sie ansprechen?

Hegglin: Nicht steuerliche Aspekte wie zum Beispiel gute Dienstleistungen, gute Infrastruktur, Schulen, Sicherheit, Verfügbarkeit von sehr gut qualifizierten Mitarbeitenden und so weiter.

zentral+: Fallen diese Punkte nicht dem Entlastungsprogramm zum Opfer?

Hegglin: Wir sind mitten im Sparprogramm, das ist richtig. Aber wir wollen trotzdem attraktiv bleiben, das sind wir nicht zuletzt den nachfolgenden Generationen schuldig. Die Attraktivität bleibt trotz Entlastungsprogramm bestehen.

zentral+: Welche Rolle spielt die zweite Sonderregel, also Aufwendungen für Forschung und Entwicklung?

Hegglin: Wir haben, wie gesagt, eine breit aufgestellte Unternehmensstruktur. Forschung und Entwicklung spielen da sicher auch eine Rolle. Wie weit diese Firmen von den neuen Sonderregelungen profitieren möchten, kann ich aber heute noch nicht beantworten.

zentral+: Wie viel Steuerausfälle wird der Kanton Zug wegen der USR III haben?

Hegglin: Keine. Das wird uns nicht viel kosten. Der Kanton kann es sich leisten, den ordentlichen Gewinnsteuersatz von 14,7 auf 12 Prozent zu senken, ohne dass die Kantonskasse dadurch zusätzlich belastet wird.

zentral+: Aber die Handelsfirmen werden ihre Steuerprivilegien verlieren, ohne dass sie von anderen Sonderbegünstigungen profitieren können. Werden diese nicht gehen?

Hegglin: Natürlich ist die Frage, ob die Firmen bleiben werden oder nicht. Aber genau deswegen gehen wir mit der Steuerbelastung auf 12 Prozent runter. So bleibt der Standort attraktiv. Durch die leicht höhere Steuerbelastung für Statusgesellschaften werden wir finanziell stärker, das bedeutet, dass wir mehr in den nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen müssen. Das wird die grössere Herausforderung sein.

zentral+: Können Sie das ausführen?

Hegglin: Die neue steuerpolitische Ausgangslage muss bei der Bestimmung des Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Es braucht eine andere Berechnung der Finanzstärke für den NFA. Technische Anpassungen sind notwendig, damit es zu keinen Verwerfungen kommt. Der bisherige Faktor Beta wird durch einen neuen Faktor Zeta abgelöst. Diese Auswirkungen lassen sich heute noch nicht bis ins Detail berechnen. Für den Kanton Zug haben aus heutiger Sicht Anpassungen beim NFA im Zusammenhang mit der USR III finanzpolitisch die grösseren Auswirkungen als die USR III selber. Diese lassen sich heute aber nur ungefähr berechnen.

zentral+: Was erwarten Sie vom Nationalrat, an den die Vorlage nun geht?

Hegglin: Eine zügige Beratung und dass die Vorlage nicht angereichert wird. Die finanzielle Ergiebigkeit der Unternehmensbesteuerung darf nicht aus den Augen verloren werden. Die Vorlage muss referendumsfest bleiben.

zentral+: Besteht denn eine ernstzunehmende Gefahr, dass die Vorlage nicht referendumsfest bleibt?

Hegglin: Ja. Wenn zu viele Steuerentlastungen ins Paket aufgenommen werden oder wenn das Gefühl entsteht, der einfache Steuerzahler müsse die Zeche bezahlen.

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