Keine Akteneinsicht für die Fifa
Im Strafverfahren um nicht protokollierte Treffen zwischen Fifa-Chef Gianni Infantino und dem ehemaligen Bundesanwalt Michal Lauber, erhält der Weltfussballverband keine Akteneinsicht. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Es stützt damit die Entscheidung des ausserordentlichen Staatsanwalts Stefan Keller, wonach die Fifa im Verfahren nicht als Partei zugelassen wird. Die Fifa gelangte vergangenen Sommer an die Bundesanwaltschaft und ersuchte um Einsicht in die Strafanzeigen gegen Lauber, Infantino und weitere Personen. Keller lehnte das Gesuch Mitte August ab. Zurecht, wie das Bundesstrafgericht nun entschieden hat.
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