Interpellation der Luzerner SP/Juso-Fraktion

«Kein weiteres Bodum-Villa-Desaster»

Die SP/Juso-Fraktion hat eine Interpellation bei der Stadt Luzern eingereicht. Sie stellt Fragen, wie es mit dem  Schlössli Utenberg weitergehen soll.

Die Stadt Luzern hat einen einmaligen historischen Gebäudebestand. Dieser muss für die Nachwelt erhalten werden, schreibt die SP/Juso-Fraktion in ihrer Interpellation an die Stadt Luzern Dass dies nicht selbstverständlich sei, zeige das Schicksal der Bodum-Villa an der Obergrundstrasse.


«Die neuerlichen Berichterstattungen rund um das Schlössli Utenberg lösen ähnliche Bedenken aus, ein langfristiger Erhalt scheint nicht selbstverständlich. Der mehrfache Verkauf des Baurechtes seit 1997 und die aktuellen Aussagen zu weitgehenden Schäden im Inneren machen stutzig. Ausserdem scheint unklar, welche Kriterien die Baurechtbesitzer hinsichtlich einer öffentlichen Zugänglichkeit erfüllen müssen, wie von den damaligen Erben gegenüber der Stadt Luzern gefordert», heisst es in der Interpellation wörtlich weiter.

Viele Fragen an den Stadtrat

Die SP-/JUSO-Fraktion gelangt mit folgenden Fragen an den Stadtrat:
 Wie schätzt der Stadtrat den im Jahre 1997 abgeschlossenen Baurechtsvertrag ein, welcher noch bis zum Jahre 2047 weiterläuft? Gibt der Baurechtsvertrag Vorgaben betreffend dem langfristigen Werterhalt der Liegenschaft? Falls nein, wie garantiert der Stadtrat den einwandfreien Erhalt der Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt?
 Hat der Stadtrat detaillierte Kenntnisse über den aktuellen Zustand des Gebäudes? Falls ja, wie hoch schätzt er allfällige, aktuelle Investitionen für den langfristigen Erhalt der Liegenschaft ein? Genügen die 200’000 Franken, welche die neue Baurechtsnehmerin Rokoko AG gemäss LZ vom 1.9. an Investitionen plant?


Was passiert, wenn zukünftige Baurechtsbesitzer in Konkurs gehen?

Weitere Fragen sind: Wurden von früheren Baurechtbesitzern sämtliche Unterhaltsarbeiten korrekt erledigt? Falls nein, in welchem finanziellen Umfang sind Vernachlässigungen zu beklagen und können diese den Verantwortlichen noch angelastet werden?
 Was passiert, wenn zukünftige Baurechtsbesitzer in Konkurs gehen? Wer trägt dann die Risiken, z.B. bei einem Brand?
 Welche konkreten Vorgaben machten die Erben bezüglich der öffentlichen Zugänglichkeit? Wurden diese in der Vergangenheit eingehalten und wie werden diese von der Stadt in Zukunft überprüft? Welche Handhabe hatte und hat der Stadtrat, wenn ein Baurechtsbesitzer diese nicht einhält?

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