Dennoch will der Kanton über Bodenschätze verfügen

Kein Rohstoff-Boom: Zug beschliesst Fracking-Verbot

Der Zuger Kantonsrat will keinen Schiefergasabbau mit Fracking im Kanton Zug. Er hat einen Gesetzesentwurf des Regierungsrats über die Nutzung des Bodens entsprechend angepasst.

(Bild: Fotalia)

Zwar blieb die Suche nach Öl im Kanton Zug immer erfolglos. Dennoch hat der Kantonsrat nun ein Gesetz verabschiedet, wie mit Rohstoffen tief im Zuger Untergrund umzugehen ist. Vor allem wegen Cham und Risch. Doch auch hier will man eine umstrittene Abbaumethode auf keinen Fall zulassen.

Der Kantonsrat hat ein neues Gesetz für die Nutzung des Zuger Untergrunds in erster Lesung verabschiedet. Es geht um die Energiegewinnung mit Geothermie oder anderen Methoden.

Bisher konnte jeder Zuger Häuschenbesitzer, der eine Ölquelle, Erdgas oder Erdwärme tief unter seinem Garten vermutet, einen Bohrturm aufstellen und loslegen. Zumindest in den drei letzten Jahren war das so: Das «Erdölkonkordat» aus dem Jahr 1955, dem 13 Kantone inklusive Zug angehörten, ist nämlich 2013 abgelaufen. Es gibt kein Bundesgesetz dazu. Die Konkordatskantone sind daran, ihre Bodenrechte mit kantonalen Gesetzen zu regeln. Fünf Kantone haben das bisher schon gemacht.

«Wir wollen kein Chaos im Untergrund.»
Urs Hürlimann, Zuger Baudirektor (FDP)

Nun ist Zug an der Reihe. Der Gesetzesentwurf des Zuger Regierungsrats wurde am Donnerstag im Kantonsrat beraten. Laut Baudirektor Urs Hürlimann ist das Gesetz eine wichtige Grundlage für die künftige Energiegewinnung im Kanton Zug. Es gebe durchaus Potenzial und gehe um die Rechtssicherheit für Investoren. Hürlimann: «Wir wollen kein Chaos im Untergrund. Momentan ist alles erlaubt, es gibt keine Spielregeln.» Das vorgeschlagene Zuger Gesetz zur Nutzung des Untergrunds sei mit 19 Bestimmungen bewusst schlank gehalten.

«Grosses Potenzial»

Hans Baumgartner (CVP) erklärte, die Mehrheit der vorberatenden Kommission sei dafür, dass die Bodenschätze unter die Hoheit des Kantons gestellt werden müssten. ALG, CVP, FDP und GLP waren für Eintreten auf das Gesetz, nur die SVP war dagegen. Die SP ortet grosses Potenzial: Fraktionschefin Barbara Gysel erklärte, die Umweltverbände gingen davon aus, dass im Jahr 2035 in der Schweiz 2,2 Terawattstunden Strom pro Jahr produziert werden könnten. Dass man diese nicht fossile Energie nutzen müsste, findet auch ALG-Fraktionschefin Hanni Schriber-Neiger: «Das Potenzial für Erdwärme ist beträchtlich im Kanton Zug.»

SVP will gar nicht darüber reden

Die SVP finde das Gesetz unnötig, sagt Markus Hürlimann. «Das Gesetz kommt zu spät. Wir folgen damit blindlings dem Geothermie-Hype, obwohl die Misserfolge bekannt sind.» Projekte in Zürich, Basel und St. Gallen seien gescheitert. Die Suche nach Öl sei in Zug immer erfolglos geblieben. Laut Abklärungen der Baudirektion habe einzig die Gewinnung von Erdgas durch Fracking in Cham und Risch Potenzial. Doch die Technologie stecke in den Kinderschuhen.

Linke, CVP und GLP gegen Fracking

Im Gesetzesentwurf des Regierungsrats ist die umstrittene Fracking-Methode aufgeführt (Erklärung siehe Kasten). Die Befürworter des Gesetzes wollten das Gesetz nur unter der Bedingung annehmen, dass Fracking verboten werde. SP-, ALG- und GLP-Sprecher lehnten das Fracking ab, mit dieser Methode werde das Grundwasser möglicherweise verschmutzt. «Wir können uns da keineswegs der Meinung des Regierungsrats anschliessen», sagt Hanni Schriber-Neiger von der ALG. «Die Risiken dieser Methode sind bekannt», erklärte GLP-Fraktionspräsident Daniel Marti. «Wir können zeigen, dass Zug ein zukunftsgerichteter Kanton ist. Machen wir es wie die Kantone Waadt und Freiburg und wie Deutschland und Frankreich, wo Fracking verboten wurde.»

«Man will mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Schiefergasabbau am Volk vorbei bewilligen.»
Hans Baumgartner, Präsident der vorberatenden Kommission

Doch auch die vorberatende Kommission wollte kein Fracking im Kanton Zug. Kommissionspräsident Hans Baumgartner (CVP) sagt: «Man will mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Schiefergasabbau am Volk vorbei bewilligen.»

Die FDP-Fraktion will laut Thomas Gander keine unnötigen Verbote im Gesetz. Auch bei der petrothermalen Geothermie würden Chemikalien eingesetzt. Das Umweltschutzgesetz genüge, um die Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern.

Schiefergas-Fracking verboten

Der Rat stimmt schliesslich mit 51 Ja- zu 19 Nein-Stimmen dem Fracking-Verbot im Gesetz zu. Ergänzend ist zu sagen: Verboten ist nur die Schiefergasgewinnung mit Fracking. Bei gewissen Geothermie-Projekten gäbe es ebenfalls Fracking-Methoden, die im Kanton Zug erlaubt blieben, erklärte Baudirektor Urs Hürlimann gegenüber zentralplus.

Er erwähnt die petrothermale und die hydrothermale Geothermie. Bei der ersten Methode wird die Hitze von Gestein in 2000 bis 6000 Metern Tiefe genutzt. Die hydrothermale Geothermie nutzt, wie der Name sagt, Thermalwasser in der Tiefe der Gesteinsschichten zur Energiegewinnung. Gerade in Cham und Risch gebe es Potenzial unter dem Boden, erklärte der Baudirektor.

Es wird noch eine zweite Beratung des neuen Gesetzes geben, bevor dieses endgültig unter Dach und Fach ist.

Was ist Fracking?
Fracking ist keine Bohrtechnik, sondern ein Verfahren, mit dem sich Erdgas aus undurchlässigem Gestein lösen lässt. Dieses Gas nennt man auch «unkonventionelles Erdgas». Vor dem Fracken wird zunächst bis zu fünf Kilometer in die Tiefe gebohrt, dann horizontal in die gasführende Schiefer-Gesteinsschicht. Anschliessend wird in die horizontale Bohrung mit einem enormen Druck ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und diversen Chemikalien gepresst. Der Flüssigkeitsdruck sorgt dafür, dass das Gestein aufgesprengt und gasdurchlässig wird, Festkörper und Chemikalien halten die entstandenen Risse offen. Die Methode ist stark umstritten wegen der verwendeten Chemikalien, die man in den Boden pumpt und die das Grundwasser verschmutzen. Den Argwohn von Umweltschützern erweckt auch der verwendete Chemie-Cocktail, in dem man giftige Stoffe vermutet.
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