Kein Glasfaserausbau für Swisscom
Die Swisscom darf vorläufig keine Glasfaserkabel der neuen Art verlegen. Das hat nach dem Bundesverwaltungsgericht nun auch das Bundesgericht entschieden. Hintergrund ist ein Verfahren gegen die Swisscom, welches die Wettbewerbs-kommission Weko vor einem Jahr aufgenommen hatte. Die Swisscom hatte ursprünglich mit ihren Konkurrenten vereinbart, Häuser und Wohnungen mit einer Glasfaserart zu versorgen, die auch die Konkurrenten mitbenutzen können. Die Weko befürchtet, dass die Swisscom diese Abmachung brechen will und so versucht, ihre Konkurrenz vom Wettbewerb auszuschliessen. Der vorsorgliche Ausbau-Stopp beeinträchtige das bestehende Netz nicht, heisst es im Urteil.
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