Zentralschweizer Medienunternehmen blitzt ab

Kein Billag-Geld: Radio Central unterliegt vor Gericht

Alfons Spirig fühlt sich nicht fair behandelt.

(Bild: zvg)

Radio Central unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht: Der Zentralschweizer Sender bekommt auch zukünftig kein Geld aus dem Billag-Topf. Das Medienunternehmen monierte eine Verletzung der Rechtsgleichheit. Die Richter hingegen kommen gerade zum umgekehrten Schluss.

Niederlage für das Zentralschweizer Radio Central: Der Griff in den Billag-Geld-Topf bleibt dem Sender verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens abgelehnt, wie es diesen Mittwoch bekannt gibt.

Radio Central hatte beantragt, eine Konzession mit Gebührenanteil zu erhalten – scheiterte damit aber beim Bund. «Wir fühlen uns ungerecht behandelt», sagte Verwaltungsratspräsident Alfons Spirig damals und zog den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht (zentralplus berichtete).

Ungleichbehandlung ja, aber auf andere Art

Das Bundesverwaltungsgericht stützt nun aber den Entscheid des Bundes. Zwar anerkennt es, dass sich das wirtschaftliche Potenzial von Radioveranstaltern verändert habe. «Dem Gericht steht es jedoch im Rahmen der Willkürprüfung nicht zu, den weiten Ermessensspielraum des Bundesrates durch eine eigene Vorstellung bezüglich Festlegung der Versorgungsgebiete zu schmälern», schreibt es in einer Mitteilung. Der Bundesrat trage die Verantwortung für deren Zweckmässigkeit.

«Die Ausrichtung von Gebührenanteilen an Radio Central käme einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Radioveranstaltern gleich.»

Bundesverwaltungsgericht in einer Mitteilung

Radio Central machte geltend, das Gebot der Rechtsgleichheit werde verletzt, weil andere Berg- und Randregionen Gebühren erhalten, dank DAB+ aber weit darüber hinaus senden können. Das Gericht hielt allerdings fest, dass die Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht allein Radio Central treffen würden. «Die Ausrichtung von Gebührenanteilen an Radio Central käme einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Radioveranstaltern gleich, die unter anderem auch in Berg- und Randregionen senden und ebenfalls keine Gebührenanteile erhalten.»

Gericht macht keine Medienpolitik

Die Versorgungsgebiet zu verändern – und somit die Gebühren für Radioveranstalter anzupassen –, ist laut dem Gericht ein medienpolitischer Entscheid. Und damit nicht Sache der Justiz. «Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich zur politischen Sachgerechtigkeit des Bundesratsentscheides zu äussern.»

 

Viele Mikrofone und ein Gebührentopf: Nur wenige lokale Sender beziehen Billag-Geld – Radio Central gehört nicht dazu, will das aber ändern.

Viele Mikrofone und ein Gebührentopf: Nur wenige lokale Sender beziehen Billag-Geld – Radio Central gehört nicht dazu, will das aber ändern.

(Bild: jal)

Radio Central verfügt seit 2008 über eine UKW-Konzession mit «Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil» für die Region Innerschweiz Süd. Ende 2016 beantragte das Privatradio beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Konzessionsänderung in einen «Leistungsauftrag mit Gebührenanteilen».

Das hierfür zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wies das Gesuch ab, weil es an den Entscheid des Bundesrates gebunden sei, die definierten Versorgungsgebiete gemäss Anhang 1 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) zurzeit nicht zu verändern. Das Bundesverwaltungsgericht stützt nun diesen Entscheid. Das Urteil ist abschliessend und kann deshalb nicht beim Bundesgericht angefochten werden.

Enttäuschung bei Radio Central

Radio Central zeigt sich enttäuscht über den negativen Entscheid, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Denn gute Berichterstattung sei nicht günstig und alleine über Werbeeinnahmen nicht zu finanzieren.

«Nun muss der Weg über einen medienpolitischen Entscheid führen, soll die Medienvielfalt in der Zentralschweiz gewahrt werden.»

Radio Central in einer Mitteilung

Das vom Gericht angesprochene Argument der Ungleichbehandlung bezeichnet das Zentralschweizer Medienunternehmen als «verstörende Begründung». Denn gemäss Mitteilung sei der einzige Radioveranstalter, der ebenfalls ohne Gebühren in Berg- und Randregionen sendet, das unter dem gleichen Dach wie «Central» geführte Sunshine Radio. «Faktisch wird nun also begründet, Sunshine Radio würde einen Nachteil erleiden, wenn Radio Central Gebühren erhalten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall», heisst es in der Mitteilung des Unternehmens.

Den Kampf aufgeben mag «Radio Central» noch nicht. «Nun muss der Weg über einen medienpolitischen Entscheid führen, soll die Medienvielfalt in der Zentralschweiz gewahrt werden.» Man suche das Gespräch mit dem Bakom und versuche im Zuge der Konzessionsverlängerung eine Anpassung zu erreichen. Zudem gehe es darum, in einem allfälligen neuen Mediengesetz – die Vernehmlassung dazu läuft aktuell – die Zukunft der Privatradios zu sichern.

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