Fünf statt drei Jahre - 25.04.2023, 19:49
Zuger Sozialhilfebezüger warten bald länger auf EinbürgerungDie Zuger Regierung will das Bürgerrechtsgesetz anpassen. Eingebürgert werden kann nur noch, wer die letzten fünf Jahre keine Sozialhilfe bezogen hat. Damit geht der Kanton weiter als die bundesrechtliche Mindestvorschrift.