Kantonsspital GR erlässt Besuchsregeln

Im Kanton Graubünden hat das Kantonsspital aufgrund der epidemiologischen Lage neue Regeln erlassen, die ab Samstag dem 21.8 gelten. So dürften Patientinnen und Patienten pro Tag nur noch von einer Person besucht werden und dies während maximal einer Stunde. Laut Mitteilung des Kantonsspitals Graubünden gibt es Ausnahmen – etwa für Eltern von kranken Kindern, bei Geburten oder sterbenden Personen. Covid19-Patientinnen und Patienten dürfen weiterhin keinen Besuch erhalten. In Ausnahmefällen seien aber auch hier individuelle Regelungen möglich. Auch auf dem gesamten Spitalgelände gelte weiter eine strikte Maskentragepflicht.

Quelle:swisstxt
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