Projekt in Stadt Luzern kommt Spange Nord in Quere

Kantonsrat darf wohl bauen – doch Abriss steht bereits wieder fest

Links den Hang hinunter soll ein temporärer Bau entstehen.

(Bild: les)

Ein grüner Kantonsrat will ein Wohnheim für Musikschüler schaffen. Doch durch dieses Grundstück soll einst auch das umstrittene Verkehrsprojekt Spange Nord führen. Deshalb ist die rechtliche Situation schwierig – das Grundstück könnte die Gerichte jahrelang beschäftigen.

An der St.-Karli-Strasse 71 in der Stadt Luzern sollen temporäre Bauten errichtet werden. Geplant ist ein Wohnhaus für angehende Musiker. Liegenschaftsbesitzer Urban Frye, der für die Grünen im Luzerner Kantonsrat sitzt, wartet auf die Baubewilligung. Die Bauten sind deshalb temporär, weil dereinst die Spange Nord über dieses Grundstück führen soll. Frye droht die Enteignung (zentralplus berichtete).

Die Baubewilligung wurde nun von der Stadt Luzern erteilt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil die Einsprachefrist noch läuft. Aus diesem Grund ist Urban Frye auch nicht daran interessiert, jetzt mit zentralplus über das Projekt zu sprechen. Obwohl es einige Fragen gäbe. 

Alter Vertrag schränkt Höhe ein 

Anwohner Philippe Siegenthaler wehrt sich gegen den Bau. Er hat bereits eine Beschwerde gemacht und überlegt sich nun, diese ans Kantonsgericht weiterzuziehen. «Es ist halt auch eine finanzielle Frage. Wer mehr Geld besitzt, hat oftmals auch einen längeren Atem», sagt er zu zentralplus.

Gemäss Baugesuch soll das Projekt so in den Hang hinein gebaut werden.

Gemäss Baugesuch soll das Projekt so in den Hang hinein gebaut werden.

Er erkennt mehrere Gründe, weshalb sich ein Weiterzug lohnen könnte. «Das Offensichtlichste ist die Dienstbarkeit. Es liegt eine alte Abmachung vor, die besagt, dass man auf diesem Grundstück nicht so hoch bauen darf, wie Frye nun will. Ich verstehe nicht, weshalb die Stadt Luzern einfach so eine Änderung in Aussicht stellt.» Als Anwohner sei er sehr stark davon betroffen, wie hoch das Projekt ist. Siegenthaler mutmasst: «Es kommt mir vor, als ob das Herr Frye und Frau Jost unter Kollegen ausgehandelt hätten.»

Alles halb so schlimm, weil temporär?

Des Weiteren ärgert ihn, dass die Bewilligung unter Bedingungen bereits erteilt wurde. «Eigentlich müsste doch erst alles geregelt sein, bevor man eine solche Bewilligung erteilt.» Denn auch bei den Mindestabständen habe das Projekt noch Nachholbedarf. Siegenthaler äussert zudem die Kritik, dass alles «unter dem Deckmantel des temporären Baus» genehmigt werde. «Anfänglich hiess es, der Bau bleibe zehn Jahre bestehen. Jetzt stellt man bereits eine Bewilligung bis 2035 in Aussicht.» 

«Auf den ersten Blick scheint das eine kreative Lösung zu sein.»

Urs Hofstetter, Baurechtsexperte

Weniger ein Thema ist für Siegenthaler zum jetzigen Zeitpunkt die Spange Nord. «Das aktuelle Projekt ist einfach nicht ideal.» Wie es dereinst mit dem Strassenprojekt weitergehe, könne man heute noch nicht abschätzen. Er glaubt nicht, dass es vor dem Volk eine Chance hat. «Als Quartierbewohner bin ich dem Projekt gegenüber kritisch eingestellt, ich sehe aber auch ein, dass sich etwas tun muss», sagt er.

Experte: Bau muss wieder weichen 

zentralplus legt Baurechtsexperte Urs Hofstetter-Arnet die Bewilligung vor. «Auf den ersten Blick scheint das eine kreative Lösung zu sein», sagt er. Ungewöhnlich sei vielleicht, dass man keine Bankgarantie für den Rückbau verlangt habe. «Und speziell ist auch, dass man den Punkt mit der Dienstbarkeit noch nicht geregelt hat», sagt Hofstetter-Arnet. Markus Hofmann, Bereichsleiter Baugesuche der Stadt Luzern, gibt wegen der laufenden Einsprachefrist keinen Kommentar zu diesen Punkten ab.

Im Baugesuch wird eine Verlängerung bis 2035 in Aussicht gestellt. «Rechtlich gesehen ist der Fall klar: Kommt die Spange Nord wie geplant, muss das Gebäude abgerissen werden», sagt Hofstetter-Arnet. Dessen muss sich der Grundeigentümer bewusst sein. «Da ist sein Spielraum gering», erklärt er. «Einzelne Grundeigentümer trifft es bei solchen Projekten besonders hart.»

Auch weitere Grundeigentümer sind von der Spange Nord betroffen. Rechtsanwalt Hofstetter-Arnet stellt bei grossen Infrastrukturprojekten generell fest: «In der Regel leisten die Behörden seriöse Planungsarbeit. Zugunsten der betroffenen Grundeigentümer sind dann noch geringfügige Anpassungen möglich.» Anders verhält es sich jedoch mit der Frage der Entschädigung.

Rechtsstreit kann Jahre dauern

Grundeigentümer Urban Frye hat bereits angekündigt, dass er gegen die Enteignung kämpfen will – wenn nötig bis vor Bundesgericht. Nebst seinen grundsätzlichen politischen Bedenken gegen das Strassenprojekt stiess Frye auch die mangelnde Kommunikation seitens des Kantons sauer auf. So hat der Kanton die Grundeigentümer nicht offiziell orientiert – erstmals erfuhren diese in den Medien von den Plänen. Auch die Stadt Luzern wehrt sich gegen die Spange Nord (zentralplus berichtete). 

Urban Frye in seinem Garten.

Urban Frye in seinem Garten.

(Bild: les)

«Idealerweise wird mittels Schätzungsgutachten der Schaden für den Grundeigentümer belegt. Anschliessend kann eine Gesamtforderung aufgestellt werden», sagt Experte Hofstetter-Arnet. Nebst einer formellen Enteignung, bei der das Eigentum gegen Entschädigung auf den Kanton übertragen wird, müsste man vorliegend auch eine materielle Enteignung prüfen. Das bedeutet eine wesentliche, entschädigungspflichtige Beschränkung des Grundeigentums ohne Rechtsübergang.

Diese Verfahren können jedoch weit über die Realisierung eines Projektes hinaus dauern. «Im Zusammenhang mit dem Fluglärm des Flughafens Zürich sind Entschädigungsforderungen von Grundeigentümern seit 2001 hängig.»

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