Zug: Überparteiliche Motion

Limite für effektive Kinderdrittbetreuungskosten soll gestrichen werden

(Symbolbild: Kelli McClintock/Unsplash)

Um die Grundlage zu schaffen, dass die Eltern ihr Verbleiben im Berufsleben der eigenen Überzeugung anpassen und nicht dem steuerlichen Modell des Kantons, soll die Limite für den Abzug der effektiven Kinderdrittbetreuugskosten gestrichen werden. Dies fordert die überparteiliche Motion von sechs Zuger Kantonsrätinnen und Kantonsräten von der ALG, der CVP und der FDP.

Der Fachkräftemangel und die tatsächlicher Gleichstellung sind eng verknüpft mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Momentan reduzieren viele Frauen ihre Berufstätigkeit massiv oder geben sie sogar ganz auf, wenn sie Mutter werden. Dies mit den entsprechenden negativen Auswirkungen, sei es bezüglich des Fachkräftemangels, des immer noch tiefen Anteils von Frauen in Führungspositionen und der finanziellen Selbständigkeit der Mütter, sei es im Alter oder im Falle einer Scheidung, was auch jüngste Bundesgerichtsentscheide zeigen.

«Gleichberechtigung und Chancengleichheit haben viel mit der Wahl des Familienmodells und der Beseitigung von finanziellen Nachteilen von berufstätigen Frauen zu tun», heisst es in einer Medienmitteilung zu einer überparteilichen Motion. Wenn eine Familie es möchte, soll eine erfolgreiche Berufstätigkeit für beide Partner möglich sein. Für eine freie Wahl des Familienmodells und der Kinderbetreuung brauche es entsprechende Rahmenbedingungen, auch in steuerlichen Belangen. An der Kantonsratssitzung anfangs Mai soll eine Motion überwiesen werden, die genau auf das abzielt.

Momentan ist der kantonale Abzug von Kinderbetreuungskosten auf 6‘000 Franken beschränkt. Der Abzug von höchstens 6‘000 Franken entspricht meist nur dann den effektiven Betreuungsausgaben, wo ein Elternteil eine tiefe Teilzeitstelle hat. Tiefe Teilzeitstellen seien jedoch hinderlich bei der beruflichen Weiterentwicklung und haben einen negativen Einfluss auf die AHV/Pensionskasse. Um die Grundlage zu schaffen, dass die Eltern ihr Verbleiben im Berufsleben der eigenen Überzeugung anpassen und nicht dem steuerlichen Modell des Kantons, soll die Limite für den Abzug der effektiven Kinderdrittbetreuugskosten gestrichen werden.

Dies fordert die überparteiliche Motion von sechs Kantonsrätinnen und Kantonsräten von der ALG, der CVP und der FDP. Tabea Zimmermann Gibson (ALG, Zug), die Initiantin dieser Motion sagt: «Eltern können ihr Einkommen nur erzielen, wenn ihre Kinder betreut sind. Mit unserem Vorstoss wird es für die Mütter finanziell interessanter, im Berufsleben aktiv zu bleiben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dadurch gestärkt mit den entsprechenden positiven Auswirkungen bezüglich einer Steigerung der Frauen in Führungspositionen und des Fachkräftemangels in der Wirtschaft.»

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