Luzern: Corona-Zwangtests bei Asylbewerbern

Politikerin übt Kritik an geplantem Vorgehen der Behörden

Auch abgewiesene Asylbewerber müssen, um in ihr Heimatland geflogen zu werden, einen negativen Corona-Test vorweisen. (Bild: Symbolbild: Mufid Majnun/Unsplash)

Laut der Luzerner Regierung verweigern viele abgewiesene Asylbewerber Coronatests, um ihre Ausschaffung zu verzögern. Sie fordert: In diesen Fällen soll der Bund Corona-Zwangstests und -Impfungen erlauben. Grüne-Kantonsrätin Rahel Estermann will nun Antworten der Regierung haben: Wie rechtfertigt diese diesen Schritt?

Da abgewiesene Asylbewerber durch Verweigerung eines Coronatests ihre Ausschaffung verzögern würden, forderte der Luzerner Regierungsrat Guido Graf, dass bei Asylbewerbern sowohl ein Corona-Zwangstest als auch einer Corona-Zwangsimpfung möglich sein dürfe (zentralplus berichtete).

Grüne-Kantonsrätin Rahel Estermann ist das ein Dorn im Auge. «Das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, gehört zu den fundamentalen Grundrechten eines jeden Menschen», schreibt sie in einer Anfrage, die sie kürzlich eingereicht hat. Estermann betont, dass körperliche Zwangsmassnahmen durch den Staat immer eine besonders hohe Legitimation benötigen würden.

Sie verweist zudem auf das Epidemiegesetz, das den Grundrechtseingriff durch ein Impfobligatorium nur für «besonders exponierte Personen» vorsieht, «sofern eine erhebliche Gefahr besteht».

Warum hält die Regierung das für gerechtfertigt?

Estermann schreibt: «Ausgerechnet bei derjenigen Personengruppe, die von unserer Gesellschaft am meisten an den Rand gedrängt wird, soll dies nicht gelten: den abgewiesenen Asylsuchenden.» Insbesondere seien diejenigen davon betroffen, welche sich aus Verzweiflung über eine zwangsweise Ausreise ins Heimatland der Wegweisung verweigern und dafür ein Leben nur mit Nothilfe in Kauf nehmen würden, schreibt Estermann

Mit ihrer Anfrage will sie von der Regierung wissen, aus welchen Überlegungen heraus der Regierungsrat es gerechtfertigt findet, bei abgewiesenen Asylsuchenden eine Corona-Zwangsimpfung vorzunehmen, zumal bei diesen Menschen keine erhebliche Gefahr der Krankheit bestehe, «auf jeden Fall keine höhere als bei anderen Teilen der Bevölkerung», schreibt Estermann.

Weiter will sie wissen, wie die Regierung das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei Zwangstests und -Impfungen gewichte, insbesondere da laut einer Expertinnenmeinung vermutlich Gewalt wie Fixierung des Kopfes oder Fesselung zur Anwendung komme, wie auch Amnesty Schweiz gegenüber zentralplus sagte.

Auch will Estermann wissen, auf welche Aussage sich der Kanton Luzern bezieht – da das Staatssekretariat für Migration von rund einem Dutzend Fälle schweizweit schreibt, der Kanton hingegen schreibt, dass der Test «je länger je mehr verweigert wird».

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