Trennungsstreit eskalierte

Kantonsgericht Luzern stoppt Auswanderungspläne einer Mutter

Die Frau wollte mit ihren Kindern auswandern – und ihren Ex zurücklassen. (Bild: Pixabay)

Gemeinhin heisst es: Die Kinder kommen bei einer Scheidung ja sowieso immer zur Mutter. Das Vorurteil wird der Arbeit der Gerichte allerdings nicht gerecht, wie ein aktueller Fall zeigt.

Der Liebe wegen ist eine Frau vor fast 15 Jahren nach Luzern gezogen. Inzwischen haben sich alle ihre Träume in Luft aufgelöst. Das Paar lebte sich mit den Jahren auseinander, das Vertrauensverhältnis begann zu bröckeln, irgendwann kam die Scheidung.

Die Kinder blieben in der Wohnung und wurden von den Eltern abwechselnd betreut. Die Frau zog irgendwann in eine eigene Wohnung. Doch auch die räumliche Trennung der Eltern brachte nicht das Ende der Streitigkeiten. Im Gegenteil. Die Konflikte spitzten sich über die Jahre immer mehr zu.

Die Frau stellte Wegweisungsbegehren, um den Vater loszuwerden. Sie schaltete die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ein. Auf jede erdenkliche Art versuchte sie, eine Bindung der Kinder zu ihrem Vater zu verunmöglichen. Sie beschuldigte ihren Ex sogar zu Unrecht, die beiden Mädchen sexuell zu missbrauchen.

Die Frau hoffte auf einen Befreiungsschlag

Die Situation eskalierte derart, dass das ehemalige Paar in der Zwischenzeit nur noch schriftlich miteinander kommuniziert. Die Kinder leiden massiv unter der Situation. Das jüngere fängt an, wieder ins Bett zu machen. Die Lehrerin stellt Konzentrationsstörungen und eine Leseschwäche fest.

Um die Kinder zu schützen, ordnet die Kesb eine Beiständin an, die zwischen den Eltern vermitteln soll. Nun bekommen die beiden Mädchen psychologische Unterstützung. Doch der Loyalitätskonflikt ist derart ausgeprägt, dass sich die Beiständin dafür ausspricht, die abwechselnde Kinderbetreuung aufzugeben.

In diesem Moment sucht die Frau den Befreiungsschlag. Sie will ihre gescheiterte Ehe hinter sich lassen – und mit den Kindern in ihre Heimat auswandern. Sie will in ihr Elternhaus ziehen und ein neues Leben anfangen. Sie verlangt von der Kesb, dass ihr die alleinige Obhut zugeteilt wird.

Ihr fehlt das Bewusstsein, dass die Kinder auch den Vater brauchen

Der Vater ist mit dieser Idee natürlich ganz und gar nicht einverstanden. Er hat inzwischen sein Pensum reduziert, um mehr für seine Kinder da zu sein.

Der Fall landet schliesslich vor dem Kantonsgericht Luzern. Dieses gibt ein Gutachten in Auftrag. Gegenüber der Psychologin sagt die Frau, sie fühle sich in der Schweiz immer noch fremd. Ihr Lebenstraum von einer Ehe und einer gemeinsamen Familie sei gescheitert. Sie habe das Gefühl, in der Schweiz auf keinen grünen Zweig zu kommen – und wolle deshalb zurückkehren.

Die Gutachterin stellt fest, dass die Frau eine eingeschränkte Bindungstoleranz hat. Das bedeutet: Sie hat starke Mühe damit, die Beziehung ihres Ex-Mannes zu seinen Kindern zu respektieren. Ihr fehlt das Bewusstsein, dass die Mädchen ihren Vater brauchen.

Die Mädchen müssten alles aufgeben

Heute leben die Eltern keine 150 Meter voneinander entfernt. Die Kinder können ihre Freunde und Schulkolleginnen während der ganzen Woche treffen und müssen nicht zwei verschiedene Freundeskreise pflegen. Aus Sicht des Kantonsgerichts spricht das stark für einen Verbleib in der Schweiz.

Mit einer Auswanderung würden zwar die ständigen Konflikte aufhören, unter denen die Kinder leiden. Die Mutter bliebe den beiden erhalten. Alles andere jedoch wäre neu: Schule, Freunde, Wohnen. Der Verlust des Vaters würde die Kinder aus Sicht des Kantonsgerichts zusätzlich aus der Bahn werfen. Deshalb lehnt das Kantonsgericht die Auswanderungspläne ab.

Vater bekommt das Obhutsrecht

Die Forderung der Frau erweist sich vor Gericht als Boomerang. Das Gericht stellt nämlich fest, dass eine geteilte Obhut nicht mehr in Frage kommt, wenn die Mutter auswandert. Deshalb soll sich nach der Abreise der Vater um die beiden Mädchen kümmern. Die Mutter hat das Anrecht auf acht Wochen Ferien. Sie soll jedoch für die Reisekosten aufkommen und zudem Unterhalt an den Vater zahlen.

Dass es so weit kommt, ist jedoch unwahrscheinlich. Die Frau hatte bereits gegenüber der Gutachterin gesagt, dass sie ohne ihre Kinder nicht ins Ausland ziehen werde. Das Gericht hatte deshalb zu entscheiden, wie es weitergeht, wenn die Mutter in der Schweiz bleibt.

16'000 Franken ausgegeben – und alles bleibt beim Alten

Die Beiständin ist der Meinung, dass die abwechselnde Betreuung für die Kinder eine Tortur ist. Die Gutachterin sah es anders. Die gemeinsame Obhut stelle sicher, dass die Mädchen trotz der Konflikte zu beiden Elternteilen eine Beziehung pflegen. Wie bei einer Kneipp-Kur übersteige der Nutzen, die damit einhergehenden unangenehmen Empfindungen, welche der Wechsel verursache.

So entschied das Kantonsgericht, dass alles beim Alten bleibt, sollte die Mutter nicht auswandern. Die Kinder werden abwechselnd von den beiden Elternteilen betreut. Immerhin etwas bringt das fast 16'000 Franken teure Gerichtsverfahren: Die Eltern müssen nun so lange in eine Mediation, bis sie in der Lage sind, ihre Kontakte und gemeinsamen Entscheidungen «konfliktfrei zu gestalten», wie es im Urteil heisst.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Lukas O. Bendel
    Lukas O. Bendel, 16.11.2020, 17:18 Uhr

    Wenn ein Gericht nach derartigen Bemühungen der Eltern-Kind-Entfremdung und missbräuchlichen Missbrauchsvorwürfen der Kindsmutter die Obhut dem kooperationswilligen Kindsvater überträgt, heisst dies noch lange nicht, dass es grundsätzlich fair und nicht mütterservil urteilt.
    Zur Widerlegung des Vorwurfs, unsere Familienrechtspraxis sei frauenfreundlich, braucht es sachlich gefällte Obhutszuteilungen und ergo Obhutszuteilungen an Väter, wenn die Kindsmutter nicht schon alle dreckigsten Register im von ihr geführten Scheidungskrieg gezogen hat, ja sogar gleich häufige Entscheide pro Vater bei identischer Eignung!

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  • Profilfoto von Rita E. Fecker
    Rita E. Fecker, 26.10.2020, 17:36 Uhr

    Wieder ein Mal mehr werden die Kinder nicht einbezogen, laut der Kinderrechte, welche wir ratifiziert haben, müsste ein Mitspracherecht der Kinder einbezogen werden, wie der Fall beschrieben wird, ist dies nicht geschehen, kein Wunder rügt die UNO die Schweiz immer wieder wie schlecht die Kinderrechte bei uns umgesetzt werden, es gibt einen Ausschuss der UNO speziell für das Recht des Kindes und dass seine Meinung in für es bedeutsamen Entscheidungen einbezogen wird, ein Dossier, welches ich jedem anrate mal durchzulesen, ist bei humanrights.ch abrufbar und dann werden wir erkennen, dass die Meinung von Kinder der Meinung der Eltern oder des Richters… gleichwertig zu behandeln ist, denn Kinder sind gleichwertige Wesen

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 26.10.2020, 17:51 Uhr

      Vielen Dank für den Hinweis auf diesen wichtigen Punkt. Ich bin im Artikel nicht darauf eingegangen, habe nun aufgrund deines Kommentars aber nochmals im Urteil nachgeschaut. Das ältere der beiden Mädchen ist – soweit ich das sehe – von der Gutachterin zwei Mal befragt worden. Das Kind meinte, dass es gerne die Ferien im Heimatland der Mutter verbringe, dann aber wieder in die Schweiz zurückkehren wolle. Die Psychologin kam nach den Gesprächen zum Schluss, dass keine Vorliebe für einen Elternteil bestehe – was für die Beibehaltung der alternierenden Obhut spreche.

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