Baubewilligung nicht eingehalten

Kantonsgericht Luzern fordert mehr Spielplätze in Horw

Mit diesem Mini-Spielplatz müssen die Kinder in der Überbauung Stirnrüti in Horw leben. (Bild: zvg)

Eine Baarer Baufirma hat beim hat beim Bau des Stirnrütipark in Horw nur einen Spielplatz gebaut. In der Baubewilligung vorgesehen waren drei – also müssen die nun auch erstellt werden, wie das Luzerner Kantonsgericht entschied.

Die Alfred Müller AG muss in Horw zwei neue Spielplätze bauen – und damit die Siedlung der Baubewilligung entschieden. DIe Baufirma aus Baar hatte nur einen von drei Spielplätzen gebaut und berief sich darauf, dass die Gemeinde dafür bei der Abnahme grünes Licht gegeben habe. Dies brachte ihr massive Kritik von Anwohnern ein (zentralplus berichtete).

Das Horwer Baudepartement widersprach und stellte sich auf den Standpunkt, die geänderten Pläne seien nie genehmigt worden. Ein nachgereichtes Baugesuch, die Siedlung im Ist-Zustand zu bewilligen, lehnte die Gemeinde ab.

Die Baufirma erhob dagegen Beschwerde, blitzt nun aber vor Kantonsgericht ab, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Die im Rahmen einer Baubewilligung genehmigten Pläne seien verbindlich, heisse es im Urteil. Die Alfred Müller AG bestätigt im Zeitungsbericht, die beiden Spielplätze zeitnah realisieren.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hampi R.
    Hampi R., 29.04.2021, 08:21 Uhr

    Und was hat dies nun für rechtliche Konsequenten … für die Baubewilligungsbehörden, Disziplinarverfahren, Amtspflichtverletzung?

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