Kantonsgericht weist Beschwerde ab

«Familie Eichwäldli» bleibt nur noch der Gang vor Bundesgericht

Neue Transparente an der Soldatenstube bekräftigen die Absicht der Familie Eichwäldli, das Feld nicht zu räumen. (Bild: bic)

Die «Familie Eichwäldli» stellte sich auf den Standpunkt, dass zwischen ihr und der Stadt Luzern ein Mietvertrag vorliege. Doch die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht lehnte das Gesuch ab – zurecht, wie das Kantonsgericht nun sagt.

Die letzten Fristen der Stadt Luzern sind längst verstrichen – doch bis heute kämpfen die Bewohner für den Verbleib in der alten Soldatenstube am Murmattweg (zentralplus berichtete). So beruft sich die «Familie Eichwäldli» etwa darauf, dass es sich um einen «Mietstreit» zwischen den Bewohnern und der Stadt handle. Da zwischen der Stadt Luzern und der «Familie Eichwäldli» aber kein Miet-, sondern ein Gebrauchsleihvertrag abgeschlossen worden sei, fühlte die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht «offensichtlich unzuständig», in diesem Streitfall zu schlichten. Dagegen legten die Eichwäldli-Bewohner wiederum Beschwerde ein. Mit Entscheid vom 14. April weist das Kantonsgericht Luzern diese Beschwerde nun ab.

«Das Kantonsgericht stellt fest, dass die Parteien vertraglich eine befristete, ohne Kündigung endende Zwischennutzung bestimmter Räumlichkeiten vereinbart hatten, die nicht als Miete, sondern als Gebrauchsleihe bezeichnet und ausgestaltet wurde», heisst es in einer Mitteilung.

Vor diesem Hintergrund hat die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht ihre sachliche Zuständigkeit laut dem Luzerner Kantonsgericht «zu Recht» verneint. Welche Folgen der Entscheid auf den weiteren Verbleib der Familie in der Liegenschaft hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen mit Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht angefochten werden. Ob die Bewohner davon gebrauch machen, ist noch offen, wie es auf Anfrage heisst.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Nachbar
    Nachbar, 17.04.2021, 13:50 Uhr

    Es bleibt doch dabei. Seit der Kündigung ist es eine Besetzung. Die permanente Belästigung durch Lärm ist komplett nicht solidarisch sondern egoistisch.

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  • Profilfoto von Sandra Klein
    Sandra Klein, 16.04.2021, 18:04 Uhr

    Das wäre zu hoffen. Doch vermutlich sind sie mittellos. Für das Bundesgericht braucht es allerdings einen Vorschuss, so st geht da gar nichts.

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  • Profilfoto von paul
    paul, 16.04.2021, 16:12 Uhr

    und sie werden im sommer noch dort am wohnen sein ……
    und zwischennutzungen und alternative wohnkonzepte werden es dank den wäldnern noch schwiriger haben ….

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  • Profilfoto von Eich Wäldler
    Eich Wäldler, 16.04.2021, 15:08 Uhr

    Ich gehe davon aus, dass die Hausbesetzer Eichwäldli sämtliche Verfahrenskosten plus Prozessentschädigung vollumfänglich übernehmen müssen und das Gebäude nun schnellstens durch die Polizei geräumt wird.

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