Zwischenentscheid im Bordellstreit

Kantonsgericht kann Corona-Verordnung der Luzerner Regierung vorerst nicht aufheben

Die Sexarbeiterinnen in den Luzerner Bordellen haben derzeit keine Erwerbsmöglichkeit. (Bild: Adobe Stock)

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Luzerner Regierung den Bordellen ein Betriebsverbot erteilt. Das verstösst gegen die Wirtschaftsfreiheit, finden die Betroffenen. Sie fordern eine sofortige Aufhebung der Regel. Nun zeigt sich: Dazu ist das Kantonsgericht Luzern gar nicht befugt.

Für mindestens drei Monate gilt für Sexarbeiterinnen in Etablissements im Kanton Luzern ein vollumfängliches Arbeitsverbot. Die Betroffenen sind ihrer Erwerbsmöglichkeit komplett beraubt. Vor dem Kantonsgericht machen sie deshalb eine Verletzung der verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit und der Rechtsgleichheit geltend (zentralplus berichtete)

Sie wollen ihre Arbeit unter einem Hygiene- und Schutzkonzept per sofort wieder aufnehmen. Ein sogenannter superprovisorischer Entscheid sei verhältnismässig, weil eine massive zeitliche Dringlichkeit gegeben sei: Den Sexarbeiterinnen drohen sonst massive Einbussen, die nicht zurückerstattet werden.

Das Kantonsgericht Luzern hat ein sogenanntes Normprüfungsverfahren eingeleitet. Dabei wird geprüft, ob das Bordellverbot verfassungs- oder gesetzwidrig ist. Ist das der Fall, wird es aufgehoben.

Regierung hat schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht

Es handelt sich übrigens um das gleiche Verfahren, das bereits im Falle der umstrittenen Kürzungen der Prämienverbilligungen im Kanton Luzern zum Einsatz kam. In diesem Fall war die Luzerner Regierung nach einer Klage aus den Reihen der SP vor dem Bundesgericht gescheitert (zentraplus berichtete).

Doch zurück zum Bordellstreit: In einem Zwischenentscheid hält das Kantonsgericht jetzt fest, dass es in diesen Verfahren keine Möglichkeit habe, Sofortmassnahmen anzuordnen. Für superprovisorische Verfügungen fehle in diesen Fällen «eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage».

Keine vorschnellen Entscheide gewünscht

Das sei wohlgemerkt keine Gesetzeslücke. Vielmehr liege es in der Natur der Sache, dass in solchen Fällen keine vorsorglichen Massnahmen getroffen werden können.

«Wenn das Kantonsgericht die Ungültigkeit eines Rechtssatzes feststellt, geht die Wirkung dieses Urteils über den Einzelfall hinaus», heisst es in der Begründung. Das würde auch bei Sofortmassnahmen gelten.

Das heisst: Es dürften nach der superprovisorischen Verfügung alle Sexarbeiterinnen im Kanton per sofort wieder in den Bordellen arbeiten. Und zwar bevor sich das Gericht eine Stellungnahme der Regierung eingeholt und sich eingehend mit der Rechtmässigkeit des Bordellverbots auseinandergesetzt hat.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Gericht spricht von einer «Prognose», die in einem solchen Fall getroffen werden müsste. «Sollte sich denn herausstellen, dass diese falsch war, müsste der bisherige Rechtszustand wiederhergestellt (…) werden», heisst es im Entscheid. Solche Befugnisse habe das Gericht nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege eben gerade nicht.

Das Kantonsgericht wird sich daher in den nächsten Wochen detailliert mit der Frage auseinandersetzen, ob das Verbot rechtmässig ist – und dann einen Entscheid fällen.

Das Kantonsgericht hat seinen Zwischenentscheid als Leitentscheid veröffentlicht. Das bedeutet, dass dieser von seiner Bedeutung her über den Einzelfall hinaus geht. Sprich: Es ist generell nicht möglich, auf die Schnelle die Corona-Verordnung der Luzerner Regierung wieder abzuändern.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon