Beschwerde wird abgewiesen

Kantonsgericht gibt grünes Licht für die Räumung des Eichwäldli

Die Haltung der «Familie Eichwäldli» ist kein Geheimnis. (Bild: Leserreporter)

Die Stadt Luzern will, dass die Bewohner der alten Soldatenstube endlich wie vereinbart ausziehen. Das Kantonsgericht weist nun eine Beschwerde gegen den Ausweisungsentscheid des Bezirksgerichts Luzern ab. Das heisst: Die Stadt kann das Gebäude mit Hilfe der Polizei räumen lassen.

Die Familie Eichwäldli wehrt sich gegen das Vorhaben der Stadt Luzern, die Soldatenstube räumen zu lassen. Das Kantonsgericht weist nun aber die entsprechende Berufung ab, wie die Gerichte mitteilen. Das Bezirksgericht Luzern ist nach Einschätzung des Kantonsgerichts zu Recht vom Vorliegen eines Gebrauchsleihvertrags ausgegangen.

Der Vertrag zwischen den Bewohnerinnen und der Stadt endete mit Ablauf der vereinbarten Dauer am 30. September 2020. Die Grundeigentümerin gewährte eine grosszügige Auszugsfrist, welche ungenutzt blieb. «Ihr Vorgehen entsprach dem vertraglich Vereinbarten. Die Stadt Luzern hat daher einen Rückgabeanspruch. Die Bewohner müssen die Immobilie räumen und verlassen», heisst es im Entscheid des Kantonsgerichts.

Die Räumungsfrist beträgt zehn Tage und läuft ab Zustellung des Berufungsurteils. Der Entscheid des Kantonsgerichts kann allerdings innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Dies im vorliegenden Fall unter der Voraussetzung, dass sich eine «Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung» stellt. Ob dies der Fall ist, ist zumindest fraglich, denn die Hürden dafür sind hoch (zentralplus berichtete).

«Wenn sie das Urteil nicht weiterziehen, aber auch nicht ausziehen, wird die Stadt das Areal mit Hilfe der Polizei räumen», kündigte die städtische Baudirektorin Manuela Jost bereits Ende Mai an. Wie das im Detail ablaufen soll, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

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12 Kommentare
  • Profilfoto von Brigitte
    Brigitte, 10.06.2021, 17:57 Uhr

    Geehrte Redaktion

    Besten Dank für die hilfreichen Ausführungen. Gemäss oben geschilderter Sachlage wurde die Beschwerde gegen den Ausweisungsentscheid vom Kantonsgericht abgewiesen. Die Räumungsfrist beträgt nach ihren Angaben zehn Tage nach Zustellung des Berufungsurteils. Ist nun Beschwerde oder Berufung erhoben worden?

    Herzlichen Dank für die Aufklärung.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 21.06.2021, 10:55 Uhr

      Besten Dank für Ihr Interesse. Die Rechtsmittelfrist läuft noch immer. Wir bleiben dran.

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  • Profilfoto von Brigitte
    Brigitte, 10.06.2021, 16:20 Uhr

    Im letzten Beitrag wurde erwähnt, dass gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Luzern die Berufung möglich sei. Nun schreiben Sie, dass die Beschwerde abgewiesen wurde. Was denn nun, Beschwerde oder Berufung?

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 10.06.2021, 16:29 Uhr

      Eine Beschwerde ist das subsidiäre Rechtsmittel gegen alle Entscheide und Verfügungen von Polizei, Staatsanwaltschaft, erstinstanzlicher Gerichte und Zwangsmassnahmegerichte. Eine Berufung ist das ordentliche Rechtsmittel gegen alle Urteile erster Instanz mit eingeschränkter Kognition bei Übertretungen.

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  • Profilfoto von 1000jähriges Ei
    1000jähriges Ei, 10.06.2021, 15:49 Uhr

    Achwäldli! Es ist erbarmungswürdig, wie diese «fellowship of the new life-Familie» sich mit ihrer subjektiven Wunschtraum-Realität an der zur objektiven Realität gewordenen Rechtsetzung einer Gesellschaft aufreibt. Und mit ihrem kanalisierten Zorn auf eine scheinbare ungerechte Urheberschaft ungebremst an der Mauer der Wirklichkeit zerschellen. Klar, man könnte einwenden, dass es keine vom Betrachter unabhängige Realität geben mag. Anhand dem Beispiel von Hausbesetzungen wird diese Hypothese allerdings regelmässig und recht nüchtern widerlegt.
    Ich hoffe so sehr für euch, dass ihr euren Widerwillen gegen diese Welt, das vermeintlich böse und falsche System, einmal etwas distanziert betrachten könntet. Vielleicht könntet ihr dann das universelle Gebot erkennen: Du kannst die Welt nicht verändern. Verändere dich selbst.

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  • Profilfoto von Bryan
    Bryan, 10.06.2021, 13:56 Uhr

    Ich hoffe nun ist bald fertig mit diesem Theater. Langsam fühle ich mich «Verarscht» Ich muss mich auch an rechte halten und Zahle miete etc. Ich hätte gerne auch «Mehr» Gratis Flächen von der Stadt für mein Hobby.
    Ich bin der gleichen Meinung wie «Nachbar» und hoffe das wir mit der Wagenburg kein Theater mehr haben und zukünftig «Zwischenutzungen» sauber ausgeschrieben werden das sämtliche Bedürfnisse Einfluss nehmen dürfen.

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  • Profilfoto von Nachbar
    Nachbar, 10.06.2021, 11:44 Uhr

    Die Familie Eichwäldi hat doch jede Sympathie verspielt. Am Anfang war es doch noch eine spannende Idee. Aber mit der Zeit war es doch reine Willkür und bösartige Störung.
    Sie haben immer wieder gezeigt das es ihnen Null um zusammenleben geht und haben das Quartier belästigt. Der Rechtstaat wurde gelinkt und egoistisch agiert.
    Man kann nur hoffen das es bald ein Ende hat.
    Der zweite Akt wäre dann die Wagenburg. Mal schauen, ob wenigstens diese Gruppe sich an Absprachen hält.

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 10.06.2021, 10:53 Uhr

    Ein Sommermärchen.

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  • Profilfoto von Zaffaraya
    Zaffaraya, 10.06.2021, 10:46 Uhr

    Ja, die Linken. Beim Covid-19 Verordnungen sollen sich alle daran halten, und wehe nicht, dann wird gegen demonstriert. Bei Gesetzten die SIE dann betreffen, oder Asyl-Entscheiden halltet (Man) Frau sich nicht daran!

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  • Profilfoto von Andreas Peter
    Andreas Peter, 10.06.2021, 10:32 Uhr

    Wenigstens funktionieren die Gerichte noch in diesem Kanton.
    Man kann nur hoffen, dass die Stadt etwas aus diesem Fall gelernt hat. Allzu optimistisch bin ich diesbezüglich nicht.

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    • Profilfoto von Loan
      Loan, 10.06.2021, 14:27 Uhr

      Schön wär’s. Da gibt es genug Fälle, die das Gegenteil beweisen.

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    • Profilfoto von Gruesse vom Einhorn Schlachthaus
      Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 10.06.2021, 15:51 Uhr

      @Loan: Zum Beispiel?

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