Kantonsangestellte sollen länger arbeiten dürfen

Die Staatspolitische Kommission des Luzerner Kantonsrates stimmt der Änderung des Personalgesetzes zur Beschäftigung von Angestellten über 65 zu. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass mit der vorgesehenen Flexibilisierung ein wichtiges Instrument zur Nutzung des Potenzials älterer Personen und zur Überbrückung von Personalengpässen geschaffen wird.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) ist mehrheitlich der Ansicht, dass die vorgesehene, flexible Regelung mit entsprechender Verordnungskompetenz des Regierungsrates, den künftigen Bedürfnissen des Kantons optimal Rechnung trage.

Das würde bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis beim Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters nicht mehr zwingend aufgelöst werden müsse. Vielmehr sollen Arbeitnehmende auch nach Erreichen des Pensionsalters ohne spezielle Bewilligung nach gegenseitiger Absprache in Voll- oder Teilzeitarbeit freiwillig weiterarbeiten können.

Laut einer Mitteilung der SPK erlaube die Regelung, gezielt vom Know-how und der Erfahrung von älteren Personen zu profitieren und Personalengpässe zu überbrücken. Eine Minderheit sei allerdings der Meinung, dass die bestehenden Bestimmungen dafür ausreichen würden und keine altersmässige Ausweitung notwendig sei. Stattdessen sei die Attraktivität für junge Arbeitsnehmende zu erhöhen. 

Entwicklungsmöglichkeiten jüngerer Angestellten nicht schmälern

Wichtig ist der Kommission aber auch, dass die Entwicklungsmöglichkeiten von jüngeren Angestellten sowie die Attraktivität des Kantons für diese Gruppe durch die geplanten Anpassungen des Personalgesetzes nicht geschmälert werden. Die Nachfolgeplanungen müssen weiterhin konsequent und zeitgerecht angegangen werden.

Vorgesehene Ausgestaltung zweckmässig

Die SPK begrüsse, dass bei einer Beschäftigung über das 65. Altersjahr hinaus die bestehenden Arbeitsverhältnisse ordentlich aufgelöst und durch befristete Arbeitsverträge neu begründet werden sollen. Dies erlaube auch die Einführung spezieller Regelungen für diese Anstellungen.
 
Die SPK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Daniel Gasser (CVP, Ebikon) am 16. Dezember 2015 sowie am 17. Februar 2016 vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Märzsession im Luzerner Kantonsrat behandelt.

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